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Das komplette Antragspaket - GEW

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2.10 Angleichung des Rentenwerts Ost an<br />

den Rentenwert West<br />

Antragsteller: BA Seniorinnen und Senioren<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Annahme<br />

Der Gewerkschaftstag möge beschließen:<br />

1. Die <strong>GEW</strong> bekennt sich erneut zu dem Ziel der<br />

Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert<br />

West in einem überschaubaren Zeitraum.<br />

Als Orientierung soll das ver.di-<strong>GEW</strong>-<br />

Modell dienen.<br />

2. Der HV wird beauftragt in diesem Sinne auf<br />

den DGB, die Einzelgewerkschaften und die<br />

politischen Entscheidungsträger einzuwirken.<br />

3. Der HV informiert regelmäßig über entsprechende<br />

Initiativen.<br />

Begründung<br />

1. Der Einigungsvertrag fordert die Angleichung<br />

der Lebensverhältnisse in Ost und<br />

West. Zwei Rentenvölker Ost und West sind<br />

darin nicht vorgesehen. Mehr als 20 Jahre<br />

nach der Vereinigung ist die Angleichung<br />

der Rentenwerte überfällig.<br />

2. Die Beschäftigten in Schulen und Kitas in<br />

den östlichen Bundesländern haben über<br />

viele Jahre Solidarität geübt und über Tarifverträge<br />

zur Teilzeitarbeit Entlassungen<br />

verhindert. Zusammen mit dem Verlust ihrer<br />

in der DDR erworbenen Ansprüche auf<br />

Zusatzversorgung führt dies heute nicht selten<br />

zu Renten, die unter oder nur knapp<br />

über der Grundsicherung liegen.<br />

3. Durch prekäre Arbeitsverhältnisse und<br />

Langzeitarbeitslosigkeit wird das Rentenniveau<br />

Ost zukünftig wesentlich geringer sein<br />

als noch heute. <strong>Das</strong> lässt sich bereits heute<br />

beobachten: Die Renten der Neurentnerinnen<br />

und -rentner liegen regelmäßig unterhalb<br />

derjenigen der vorhandenen Rentnerinnen<br />

und -rentnern. Der Verweis auf<br />

angeblich hohe Ostrenten taugt als Gegenargument<br />

gegen eine vorzeitige Angleichung<br />

des Rentenwerts Ost nicht.<br />

4. Bei allen Bemühungen um eine Renteneinheit<br />

muss man sich von dem Grundgedanken<br />

leiten lassen, dass die Angleichung<br />

nicht auf Kosten der aktiv Beschäftigten<br />

oder der westdeutschen Rentnerinnen und<br />

Rentner gehen darf. Dieser Grundgedanke<br />

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