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Das komplette Antragspaket - GEW

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5.20 Rehabilitierung der Opfer von<br />

Berufsverboten und <strong>GEW</strong>-<br />

Unvereinbarkeitsbeschlüssen<br />

Antragsteller: LV Hessen<br />

Der Gewerkschaftstag begrüßt den Beschluss<br />

109/12 des <strong>GEW</strong>-Hauptvorstands vom 17. März<br />

2012, in welchem die <strong>GEW</strong> die Rehabilitierung<br />

und Entschädigung der demokratischen und<br />

linken politischen Aktiven fordert, die seit 1972<br />

Opfer des sogenannten "Radikalenerlasses"<br />

und der darauf beruhenden Politik der Berufsverbote<br />

geworden sind, und in dem die<br />

<strong>GEW</strong> für die sogenannten "Unvereinbarkeitsbeschlüsse"<br />

um Entschuldigung bittet.<br />

Der Gewerkschaftstag unterstützt auch die Absicht<br />

des Hauptvorstands, das Thema weiter<br />

aktiv zu bearbeiten. Insoweit dient der vorliegende<br />

Antrag der konkreten weiteren Umsetzung<br />

dieses Hauptvorstandsbeschlusses.<br />

1. Wir stellen fest, dass die in den Jahren 1971<br />

bis 1989 im politischen Umfeld der Berufsverbote<br />

erfolgten Gewerkschaftsausschlüsse<br />

demokratischer und linker politischer Aktiver<br />

schwerwiegende politische Fehler und schwere<br />

Verstöße gegen den Grundsatz gewerkschaftlicher<br />

Solidarität waren. In dem Bewusstsein,<br />

dass der Großteil des durch diese Ausschlüsse<br />

verschuldeten Leids nicht wieder gut zu machen<br />

ist, bitten wir die damals ausgeschlossenen<br />

Mitglieder sowohl für den Ausschluss<br />

selbst und die dadurch verschuldeten Folgen<br />

als auch für die späte Entschuldigung um Verzeihung.<br />

2. Die oben genannten Ausschlüsse werden<br />

hiermit für nichtig erklärt; die betroffenen Mitglieder<br />

genießen alle Rechte, die sich aus einer<br />

bis heute ununterbrochen fortdauernden Mitgliedschaft<br />

ergeben, es sei denn, dass sie nach<br />

Kenntnisnahme dieses Beschlusses ausdrücklich<br />

darauf verzichten. Dies gilt sinngemäß auch<br />

für Kolleginnen und Kollegen, die in eine andere<br />

DGB Gewerkschaft eingetreten sind, bis<br />

zum Zeitpunkt ihres Eintritts dort. Bei Kolleginnen<br />

und Kollegen, die aus finanziellen oder anderen<br />

nachvollziehbaren Gründen keiner DGB<br />

Gewerkschaft mehr angehören, ist eine analoge<br />

Anwendung im Einzelfall zu prüfen.<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Annahme mit folgenden Änderungen:<br />

Annahme der Zeilen 1 – 10<br />

Streichung der Zeilen 14 – 16 sowie der Nr. 1 in<br />

Zeile 18.<br />

Annahme der Zeilen 18 – 24 (ohne die Nr. 1)<br />

Anschließend wird angefügt die Zeilen 12 – 14.<br />

Annahme der Zeilen 71 – 77 (ohne die Nr. 7)<br />

Der Rest wird Material.<br />

396

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