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Das komplette Antragspaket - GEW

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Überwindung derartiger Herrschafts- und Beherrschungsformen<br />

gewerkschaftlich-gesellschaftliches<br />

Ziel bleiben.<br />

1. Änderung im Bereich Mitgliedschaft:<br />

1. Satzung der <strong>GEW</strong> § 6 (Mitgliedschaft)<br />

Es wird ein neuer Punkt 3a eingefügt:<br />

"Als Mitglieder können ferner solche Personen<br />

aufgenommen werden, die sich nicht nur kurzfristig<br />

in staatlichem Gewahrsam und somit in<br />

einem besonderen Erziehungsverhältnis befinden<br />

und die in diesem Zusammenhang einer<br />

Arbeitspflicht unterworfen sind."<br />

2. Regelungen für die Mitgliedschaft gemäß<br />

§ 8 der Satzung der <strong>GEW</strong><br />

Punkt 1.3 wird wie folgt gefasst:<br />

"Mitglieder der <strong>GEW</strong> können auch Personen<br />

sein oder werden, die für einen in § 6.3 der<br />

Satzung genannten pädagogischen, sozialpädagogischen<br />

oder wissenschaftlichen Beruf ausgebildet<br />

sind und aufgrund der Arbeitsmarktsituation<br />

eine Beschäftigung im Sinne von 6.3 a)<br />

und b) der Satzung nicht ausüben können. Ferner<br />

solche Personen, die in einer Justizvollzugsanstalt<br />

bzw. in funktions- oder zweckähnlichen<br />

Einrichtung als Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte<br />

festgehalten werden.(1) Geringfügige<br />

Beschäftigungen im Sinne der Beitragsordnung<br />

sowie vorübergehende Beschäftigungen<br />

unter einer Dauer von drei Monaten<br />

bleiben unberücksichtigt.<br />

Mitglieder, die eine Tätigkeit außerhalb des Organisationsbereiches<br />

der <strong>GEW</strong> aufnehmen<br />

(§ 15 der DGB-Satzung in Verbindung mit den<br />

Satzungen der Mitgliedsgewerkschaften), werden<br />

zur Wahrung ihrer tariflichen und sonstigen<br />

Rechte an die für sie zuständige DGB-<br />

Gewerkschaft überwiesen. Die Übernahme<br />

erfolgt in der Regel bei Aufrechterhaltung<br />

erworbener Ansprüche."<br />

2. Änderung im Bereich Zuordnung zu Organisationsstrukturen<br />

der <strong>GEW</strong><br />

§ 7 Ziffer 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt gefasst:<br />

"In direkt dem Hauptvorstand zugeordnete<br />

Arbeitsgruppen werden folgende <strong>GEW</strong>-Mitglieder<br />

zusammengefasst:<br />

– Beschäftigte im Ausland, an Einrichtungen<br />

des Bundes oder beim Goethe-Institut sowie<br />

50<br />

55<br />

60<br />

65<br />

70<br />

75<br />

80<br />

85<br />

90<br />

95<br />

100<br />

333

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