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Das komplette Antragspaket - GEW

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Antragsgruppe 4<br />

Satzungsänderungsanträge<br />

Verfahrensvorschlag und Hinweise der Antragskommission<br />

Die Antragskommission spricht zu den Satzungsänderungsanträgen keine Empfehlungen aus,<br />

so dass über den Satzungsänderungsantrag in der ursprünglichen Form abgestimmt wird.<br />

Stattdessen gibt sie Hinweise zur Satzungssystematik.<br />

Die von einigen Antragstellern umfangreicherer Satzungsänderungsanträge intendierte<br />

zusammenhängende Beratung ist angesichts weiterer Satzungsänderungsanträge zu den<br />

gleichen Paragraphen nicht realisierbar.<br />

Die Satzungsänderungsanträge 4.1 (III/IV/V), 4.2, 4.3, 4.4 und 4.5 (VIII/IX/X/XI) müssen vor<br />

den Wahlen zum Geschäftsführenden Vorstand beraten und entschieden werden, weil sie im<br />

Falle der Annahme mit 2/3-Mehrheit auf die Zusammensetzung und Arbeitsweise des GV<br />

unmittelbaren Einfluss haben.<br />

Die weiteren zur Änderung vorgesehenen Satzungsparagraphen werden aufsteigend zur<br />

Beratung und Entscheidung aufgerufen.<br />

Für alle fristgerecht gestellten Satzungsänderungsanträge gilt im Übrigen, dass sie<br />

unverändert in der vom Antragsteller zu den einzelnen Paragraphen gestellten Form<br />

abgestimmt werden müssen, weil die Abstimmung in einzelnen Teilen eine unzulässige<br />

Veränderung des gestellten Antrags bedeutet.<br />

§ 20 Geschäftsführender Vorstand<br />

4.1 (LV Sachsen-Anhalt)<br />

III. In § 20 erhält die Ziffer 1 die folgende Fassung:<br />

1. Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören an:<br />

a) die Vorsitzende oder der Vorsitzende,<br />

b) fünf stellvertretende Vorsitzende mit jeweils einem der folgenden Arbeitsschwerpunkte:<br />

•Organisation, Service und Finanzen<br />

•Tarif- und Beamtenpolitik,<br />

•Bildungspolitik im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe,<br />

•Bildungspolitik im Bereich Schule,<br />

•Bildungspolitik im Bereich Hochschule, Forschung und Erwachsenenbildung<br />

Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes sollen Frauen sein.<br />

IV. § 20 Ziffer 4 wird gestrichen. Die bisherigen<br />

Ziffern 5 – 7 werden die neuen Ziffern 4 – 6.<br />

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