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Das komplette Antragspaket - GEW

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Hinweis der Antragskommission<br />

Siehe Hinweis zu § 6<br />

Die im Satzungsänderungsantrag 4.8 genannten Folgeregelungen sind Aufgabe des<br />

HV und nicht satzungsändernd.<br />

§ 10 Beitrag<br />

4.5 (LV Sachsen-Anhalt)<br />

II. In § 10 Ziffer 1 erhält Satz 1 die folgende Fassung:<br />

Zur Durchführung ihrer Aufgaben erhebt die <strong>GEW</strong> einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe der<br />

Mitgliedsbeiträge wird vom Gewerkschaftstag in einer Beitragsordnung festgelegt.<br />

Der bisherige Satz 2 wird der neue Satz 3.<br />

III. In § 10 werden in der Ziffer 3 die folgenden Sätze 1 und 2 vorangestellt:<br />

Der Gewerkschaftstag entscheidet über die grundlegende Verteilung der Mitgliedsbeiträge.<br />

Dies umfasst u.a. den Anteil für die <strong>GEW</strong> auf Bundesebene, die Zuführungen zum Kampffonds<br />

und die Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben.<br />

Der bisherige einzige Satz wird der neue Satz 3.<br />

IV. In § 10 wird folgende neue Ziffer 4 aufgenommen:<br />

4. Die Finanzverwaltung der <strong>GEW</strong> wird durch eine Haushalts- und Kassenordnung geregelt,<br />

die vom Hauptvorstand beschlossen wird. Für die Prüfung der ordnungsgemäßen<br />

Durchführung der Finanzverwaltung und der satzungsgemäßen Verwendung der<br />

Mitgliedsbeiträge wird eine Revisionskommission gebildet. <strong>Das</strong> Nähere regelt der<br />

Hauptvorstand.<br />

§ 12 Gewerkschaftstag<br />

4.8 (LV Hessen)<br />

§ 12 (neu): Der Gewerkschaftstag bestimmt die Richtlinien für die Arbeit der <strong>GEW</strong> und<br />

entscheidet über die Grundsätze der Haushaltspolitik und den Haushalt des auf den<br />

Gewerkschaftstag folgenden Kalenderjahres sowie endgültig über alle weiteren<br />

Angelegenheiten der <strong>GEW</strong>.<br />

Hinweis der Antragskommission<br />

<br />

In der bisherigen Systematik der <strong>GEW</strong>-Satzung hat sich der Gewerkschaftstag keine<br />

speziellen Einzelaufgaben zugewiesen. Die Antragskommission hält es nicht für<br />

sinnvoll, diese Systematik aufzugeben, weil die Entscheidung des Gewerkschaftstages<br />

über einen einzelnen Haushalt des Folgejahres Termine im 1. Halbjahr unmöglich<br />

erscheinen lässt.<br />

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