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Das komplette Antragspaket - GEW

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5.18 Einrichtung einer bundesweiten Info-<br />

Hotline für prekär Beschäftigte im<br />

Bildungsbereich<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Überweisung an den Hauptvorstand<br />

Antragsteller: Landsverbände Bayern und<br />

Thüringen<br />

Die genannten Landesverbände beantragen die<br />

Einrichtung einer bundesweiten Info-Hotline<br />

für prekär Beschäftigte im Bildungsbereich und<br />

fordern den HV auf, die Grundlagen und finanziellen<br />

Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die<br />

Infohotline dient der Information und Orientierung<br />

insbesondere in allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen<br />

Fragen. Für betroffene<br />

Mitglieder der <strong>GEW</strong> ist die Nutzung<br />

kostenlos, für Nichtmitglieder wird eine Gebühr<br />

erhoben. Die Hotline soll wöchentlich insgesamt<br />

10 Stunden, verteilt über unterschiedliche<br />

Tageszeiten, in Betrieb sein.<br />

Begründung<br />

Die Anzahl prekär Beschäftigter, z.B.<br />

Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte u. ä.,<br />

hat in den letzten Jahren im Bildungsbereich<br />

erheblich zugenommen. Betroffen sind insbesondere<br />

die Bereiche Weiterbildung sowie<br />

Hochschule und Forschung. Für die Betroffenen<br />

stellen sich schwierige arbeits- und sozialversicherungsrechtliche<br />

Fragen, die nur gut eingearbeitete<br />

Experten beantworten können.<br />

<strong>Das</strong>s ein Bedarf an einer entsprechenden Hotline<br />

besteht, über die Informationen und Beratung<br />

angeboten werden, hat zum einen die<br />

Hotline der <strong>GEW</strong> Bund, die über ca. 5 Jahre hinweg<br />

bis 2005 erfolgreich gearbeitet hat, erwiesen.<br />

Zum anderen beweist dies die nach wie<br />

vor existierende und stark beanspruchte Hotline<br />

von ver.di.<br />

Die Hotline der <strong>GEW</strong>, die als Projekt finanziert<br />

wurde, ist eingestellt worden, weil eine<br />

Weiterführung von der Mitfinanzierung durch<br />

die Landesverbände abhängig gemacht wurde,<br />

die Landesverbände dies aber ablehnten.<br />

Die genannten Landesverbände sind der Meinung,<br />

dass eine solche, Vorstandsbereiche<br />

übergreifende Hotline eindeutig Aufgabe der<br />

Bundes-<strong>GEW</strong> ist und von dieser betrieben werden<br />

muss. Geeignete Expertinnen bzw. Experten<br />

sind in der <strong>GEW</strong> vorhanden. Einschlägige<br />

Erfahrungen und Angebote einzelner<br />

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