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Das komplette Antragspaket - GEW

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4.10 (LV Sachsen-Anhalt)<br />

I. In § 18 wird in der Ziffer 4 der folgende neue Satz 2 eingefügt:<br />

Er gibt sich für seine Arbeit eine Geschäftsordnung.<br />

Die bisherigen Sätze 2 – 5 werden die neuen Sätze 3 - 6<br />

II. In § 18 erhält die Ziffer 5 die folgende Fassung:<br />

5. Der Hauptvorstand erlässt eine Organisationsrichtlinie, in der u.a. folgende Sachverhalte<br />

geregelt werden:<br />

a) die Durchführung von Arbeitskämpfen (§ 5 Ziffer 4)<br />

b) die Aufnahme von Mitgliedern (§ 6 Ziffern 3 und 5 und § 8 Ziffer 1)<br />

c) die Organisation von Arbeitsgruppen bundesunmittelbarer Mitglieder (§ 7 Ziffer 2)<br />

d) die Haushalts- und Kassenordnung sowie die Besetzung und das Verfahren für die<br />

Revisionskommission<br />

(§ 10 Ziffer 4)<br />

e) die Einrichtung und die Aufgabenstellung von Arbeitsgemeinschaften und Ausschüssen auf<br />

Dauer (§ 18 Ziffer 2)<br />

f) die Übertragung von Kompetenzen an den KOVO (§ 18 Ziffer 3)<br />

g) die Verteilung weiterer Arbeitsbereiche auf die Mitglieder des GV (§ 20 Ziffer 2)<br />

h) die Arbeit von Bundesausschüssen und ihre Zuordnung zu den jeweils verantwortlichen<br />

Mitgliedern des GV (§ 23 Ziffern 1 und 2)<br />

i) die Arbeit in der Bundesstelle für Rechtsschutz (§ 27)<br />

j) Grundsätze für die Entnahme von Mitteln aus dem Kampffonds<br />

k) Grundsätze der Vertrauensleutearbeit<br />

4.11 (BFGA Realschulen, Hauptschulen)<br />

§ 18 Ziffer 1c erhält folgende Fassung:<br />

c) je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bundesausschüsse gemäß § 22 Ziffer 1 c – o,<br />

zwei Vertreterinnen oder Vertreter gemäß § 22 Ziffer 1a, drei Vertreterinnen oder Vertreter<br />

gemäß § 22 Ziffer 1 b<br />

§ 19 Koordinierungsvorstand<br />

4.5 (LV Sachsen-Anhalt)<br />

VII. In § 19 werden in der Ziffer 2 die Sätze 2, 4 und 5 gestrichen.<br />

4.10 (LV Sachsen-Anhalt)<br />

III. In § 19 wird in der Ziffer 3 der folgende Satz 3 angefügt:<br />

Er gibt sich für seine Arbeit eine Geschäftsordnung.<br />

7

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