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Das komplette Antragspaket - GEW

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Ausnahmen der Zweckbestimmung entscheidet<br />

der Hauptvorstand ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit<br />

der Mitglieder.<br />

4. Beschlüsse des Gewerkschaftstages zur Entnahme<br />

von Mitteln aus dem Kampf- und Unterstützungsfonds<br />

bleiben von diesen Grundsätzen<br />

unberührt.<br />

V. Haushalt<br />

270<br />

275<br />

1. Gemäß diesen Grundsätzen der Haushaltspolitik<br />

und der Haushalts- und Kassenordnung<br />

beschließt der Hauptvorstand den Jahreshaushalt<br />

2. Die Personalkosten beim Hauptvorstand -<br />

mit Ausnahme der Personalstellen, die aus den<br />

Gemeinschaftsaufgaben erwachsen, sollen<br />

nicht mehr als 50 % der anteiligen Beitragseinnahmen<br />

betragen.<br />

3. Der Stellenplan ist Anlage zum Haushalt.<br />

280<br />

285<br />

290<br />

VI. Inkrafttreten<br />

Soweit nichts anderes angegeben ist, treten<br />

diese Grundsätze zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

Begründung<br />

A. Sicherung und schrittweise Erweiterung<br />

des Bestandes des Kampfonds<br />

Ausgangspunkt für alle Überlegungen ist die Sicherung<br />

und schrittweise Erweiterung des Bestandes<br />

des Kampfonds, um für die auf die<br />

<strong>GEW</strong> in Zukunft zukommenden Aufgaben bessere<br />

Vorsorge zu treffen.<br />

295<br />

300<br />

305<br />

I. Erhöhung von Beitragsanteilen<br />

Zur ausschließlichen Erhöhung der Zuführungen<br />

zum Kampffonds werden die Beiträge<br />

derjenigen Mitglieder erhöht, die von den<br />

künftigen Tarifauseinandersetzungen, die mit<br />

den Mitteln des Kampffonds möglichst erfolgreich<br />

geführt werden sollen, unmittelbar oder<br />

mittelbar betroffen sind und von den Ergebnissen<br />

profitieren. <strong>Das</strong> sind:<br />

a) die Vollbeiträge nach den Nr. 1.1 und 1.2<br />

der Beitragsordnung für tarifbeschäftigte An-<br />

310<br />

315<br />

320<br />

356

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