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Das komplette Antragspaket - GEW

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4.4 (Hauptvorstand)<br />

§ 20 Nr. 1 Buchstabe b) der Satzung der <strong>GEW</strong> erhält folgende Fassung:<br />

b) die Mitglieder der Arbeitsbereiche<br />

- Finanzen<br />

- Frauenpolitik<br />

- Tarif- und Beamtenpolitik<br />

4.5 (LV Sachsen-Anhalt)<br />

VIII. In § 20 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:<br />

Er trifft Entscheidungen zu Haushaltsfragen im Rahmen des vom Hauptvorstand<br />

beschlossenen Haushaltsplanes.<br />

Der bisherige Satz 2 wird der neue Satz 3 und erhält die folgende Fassung:<br />

Er unterstützt die Zusammenarbeit der Landesverbände und koordiniert federführend die<br />

Beratungen der Bundesgremien (Organe und Bundesausschüsse).<br />

§ 21 Die Vorsitzende/der Vorsitzende<br />

4.1 (LV Sachsen-Anhalt)<br />

V. In § 21 werden zwei Mal die Worte "leitet die stellvertretende Vorsitzende bzw. der<br />

stellvertretende Vorsitzende" ersetzt durch die Worte:<br />

leiten die stellvertretenden Vorsitzenden.<br />

4.5 (LV Sachsen-Anhalt)<br />

IX. § 21 erhält eine Unterteilung in Ziffern:<br />

• Satz 1 wird die neue Ziffer 1,<br />

• die Sätze 2 und 3 werden die neue Ziffer 2,<br />

• die Sätze 4 und 5 werden die neue Ziffer 3.<br />

X. In § 21 werden in der neuen Ziffer 1:<br />

• die Worte "allein oder gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Hauptvorstandes" durch<br />

die Worte „nach außen“ ersetzt und<br />

• folgender Satz 2 angefügt:<br />

Bei Rechtsgeschäften vertritt die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende die <strong>GEW</strong> mit einem<br />

weiteren Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes.<br />

XI. In § 21 wird in der neuen Ziffer 2 der Satz 2 gestrichen.<br />

§ 5 Zweck und Aufgabe<br />

4.6 (BA der Studentinnen und Studenten/BFGA Hochschule und Forschung)<br />

Als neuer § 5 Ziffer 2. der Satzung der <strong>GEW</strong> wird folgender Text beschlossen:<br />

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