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Das komplette Antragspaket - GEW

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Die <strong>GEW</strong> nimmt das allumfassende Streikrecht im Sinne eines Politischen Streiks wahr.<br />

Dieses Recht folgt aus Artikel 6 Absatz 4 der Europäischen Menschenrechts- und<br />

Sozialcharta, den Übereinkommen 87 (Vereinigungsfreiheit) und 98 (Versammlungsfreiheit)<br />

der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).<br />

Ziffern 2. bis 4. werden 3. bis 5.<br />

Hinweis der Antragskommission<br />

<br />

Der Änderungsantrag gehört nach der Systematik der <strong>GEW</strong>-Satzung nicht zu § 5. Der<br />

in der Begründung zitierte Wortlaut der Satzung der IG Bau würde systematisch zu<br />

§ 3 gehören. Der Wortlaut dieses Antrages passt weder zu § 5 noch zu § 3.<br />

§ 6 Organisationsbereich<br />

4.7 (BA der Studentinnen und Studenten/BFGA Hochschule und Forschung)<br />

Es wird ein neuer Punkt 3a eingefügt:<br />

Als Mitglieder können ferner solche Personen aufgenommen werden, die sich nicht nur<br />

kurzfristig in staatlichem Gewahrsam und somit in einem besonderen Erziehungsverhältnis<br />

befinden und die in diesem Zusammenhang einer Arbeitspflicht unterworfen sind.<br />

<br />

Hinweis der Antragskommission<br />

Der Satzungsänderungsantrag ist nicht vereinbar mit § 6 Ziffer 1 und 2 der <strong>GEW</strong>-<br />

Satzung, in dem der Organisationsbereich der <strong>GEW</strong> innerhalb des DGB abschließend<br />

benannt wird.<br />

4.5 (LV Sachsen-Anhalt)<br />

I. In § 6 erhält die Ziffer 3 die folgende Fassung:<br />

3. Mitglied kann auch werden, wer sich in einem Studium bzw. in einer anderweitigen<br />

Ausbildung befindet, das bzw. die eine spätere Tätigkeit im Organisationsbereich der <strong>GEW</strong><br />

ermöglicht, oder wer eine Tätigkeit in diesem Bereich anstrebt. <strong>Das</strong> Weitere regelt der<br />

Hauptvorstand.<br />

§ 7 Gliederung der Gewerkschaft<br />

4.7 (BA der Studentinnen und Studenten/BFGA Hochschule und Forschung)<br />

I. In § 6 erhält die Ziffer 3 die folgende Fassung:<br />

3. Mitglied kann auch werden, wer sich in einem Studium bzw. in einer anderweitigen<br />

Ausbildung befindet, das bzw. die eine spätere Tätigkeit im Organisationsbereich der <strong>GEW</strong><br />

ermöglicht, oder wer eine Tätigkeit in diesem Bereich anstrebt. <strong>Das</strong> Weitere regelt der<br />

Hauptvorstand.<br />

– Personen, die in einer Justizvollzugsanstalt bzw. in funktions- oder zweckähnlichen<br />

Einrichtung als Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte festgehalten werden,<br />

4

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