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Das komplette Antragspaket - GEW

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2.2 Strukturelle Diskriminierung von<br />

teilzeitbeschäftigten Beamt/innen<br />

verhindern<br />

Antragsteller: LV Baden-Württemberg<br />

Die <strong>GEW</strong> wird aufgefordert, alle notwendigen<br />

Maßnahmen zu ergreifen, um die strukturelle<br />

Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten zu<br />

beseitigen.<br />

- <strong>Das</strong> Besoldungsrecht des Bundes und der<br />

Länder muss so umgestaltet werden, dass<br />

Einmalbeträge, die von Beschäftigten zu leisten<br />

sind, nicht an der Besoldungsgruppe, sondern<br />

am realen Brutto-Jahreseinkommen ausgerichtet<br />

werden.<br />

- <strong>Das</strong> Besoldungsrecht des Bundes und der<br />

Länder muss so gestaltet werden, dass Teilzeitbeschäftigte<br />

immer anteilig zu ihrem Beschäftigungsumfang<br />

beteiligt werden.<br />

- Zeitliche Verschiebungen von Besoldungsanpassungen<br />

dürfen, soweit sie nicht verhindert<br />

werden können, nicht mehr nach Besoldungsgruppen<br />

gestaffelt werden.<br />

- Die <strong>GEW</strong> setzt sich für die Einführung einer<br />

Bürgerversicherung ein.<br />

Begründung<br />

1. Besoldungsrecht<br />

Grundgehalt, Stellenzulagen, VwL, Familienzuschlag<br />

(eingeschränkt) etc. werden bei Teilzeitbeschäftigung<br />

anteilig bezahlt. In allen Besoldungsregelungen<br />

des Bundes und der Länder<br />

werden Festbeträge wie z.B. Kostendämpfungspauschale<br />

oder Beihilfeeigenleistungen<br />

nicht anteilig berechnet. Sie orientieren<br />

sich an der Besoldungsgruppe, in die die<br />

Lehrkraft eingruppiert ist. In vielen Ländern<br />

wird z.B. bei Vergütung von Mehrarbeit Teilzeit<br />

nicht anteilig berücksichtigt. Verschiebungen<br />

von Besoldungsanpassungen, Besoldungsabsenkungen,<br />

Kürzungen tariflicher Einmalzahlungen<br />

sind immer an Besoldungsgruppen, nie am<br />

realen Einkommen orientiert. Teilzeitbeschäftigte<br />

werden hierdurch überproportional benachteiligt.<br />

2. Soziale Sicherung<br />

Die Beiträge für die bei Beamt/innen de facto<br />

zwingende, private Krankenversicherung sind<br />

feste Beträge, die sich nicht am Einkommen orientieren.<br />

Teilzeitbeschäftigte müssen einen viel<br />

höheren Prozentsatz ihres Nettoverdienstes für<br />

die Absicherung im Krankheitsfall aufwenden<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Annahme in folgender Fassung:<br />

Die Zeilen 1 – 4 werden ersetzt durch:<br />

Die <strong>GEW</strong> setzt sich dafür ein, die Benachteiligungen<br />

von Teilzeitbeschäftigten im Besoldungsrecht<br />

zu beseitigen.<br />

Die Zeilen 5 – 20 werden Begründung.<br />

55

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