09.01.2014 Aufrufe

Das komplette Antragspaket - GEW

Das komplette Antragspaket - GEW

Das komplette Antragspaket - GEW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.3 Änderung der <strong>GEW</strong>-Satzung in § 20 der<br />

<strong>GEW</strong>-Satzung Ziff. 1.und 2.<br />

(Geschäftsführender Vorstand)<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Siehe Anlage 1 (Hinweise der Antragskommission)<br />

Antragsteller: Bundesfrauenausschuss<br />

Antrag des BFA auf Satzungsänderung an den<br />

HV (Änderungen sind unterstrichen)<br />

§ 20 Geschäftsführender Vorstand<br />

1. Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören<br />

acht Mitglieder an, die Zusammensetzung entspricht<br />

der Geschlechterverteilung der Mitglieder.<br />

Er besteht aus den Mitgliedern der acht<br />

Vorstandsbereiche.<br />

• Finanzen,<br />

• Frauen-, Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik,<br />

• Angestellten- und Beamtenpolitik,<br />

• Organisationsentwicklung,<br />

• Jugendhilfe und Sozialarbeit,<br />

• Schule,<br />

• Hochschule und Forschung,<br />

• Berufliche Bildung und Weiterbildung.<br />

Der Gewerkschaftstag wählt aus den acht Mitgliedern<br />

des Geschäftsführenden Vorstands<br />

zwei gleichberechtigte Vorsitzende, von denen<br />

mindestens eine Person eine Frau ist.<br />

Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands<br />

sollen über folgende Fähigkeiten verfügen,<br />

um ihre Aufgaben im Sinne eines Teams<br />

wirkungsvoll nach innen und außen zu erfüllen:<br />

• Team-Kompetenz<br />

• Gender-Kompetenz<br />

• Fach-Kompetenz<br />

• Medien- und Kommunikationskompetenz<br />

Sie werden bei der Teamentwicklung professionell<br />

begleitet.<br />

2. Weitere Handlungsfelder sowie ihre Verteilung<br />

auf die Mitglieder des Geschäftsführenden<br />

Vorstandes werden vom Hauptvorstand auf<br />

Vorschlag des Geschäftsführenden Vorstandes<br />

festgelegt. Die Zuständigkeit für Gender Mainstreaming<br />

liegt bei beiden Vorsitzenden, wobei<br />

die Verantwortung der Umsetzung bei allen<br />

Vorstandsmitgliedern liegen muss.<br />

Begründung<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

40<br />

45<br />

320

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!