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Das komplette Antragspaket - GEW

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5.2 Änderung der Haushalts- und<br />

Kassenordnung<br />

Antragsteller: LV Hessen<br />

§ 1<br />

3. Der Haushaltsplan wird im GV beraten und<br />

vom Hauptvorstand beschlossen.<br />

4. Die Schatzmeisterin/der Schatzmeister hat<br />

das Recht, im Hauptvorstand ihre/seine abweichende<br />

Auffassung vorzutragen.<br />

§ 2<br />

1. Die Errechnung der voraussichtlichen Einnahmen<br />

erfolgt auf der Basis der Mitgliederzahlen<br />

zum 30. Juni des Vorjahres und den zu<br />

erwartenden Mitgliederveränderungen sowie<br />

den Durchschnittsbeiträgen und sonstigen Einnahmen.<br />

werden wie folgt geändert:<br />

§ 1<br />

3. (neu) Der Haushaltsplan wird im GV beraten<br />

und vom Hauptvorstand zur Vorlage an den<br />

Gewerkschaftstag oder endgültig (siehe § 12<br />

Satzung) beschlossen.<br />

4. Die Schatzmeisterin/der Schatzmeister hat<br />

das Recht, im Hauptvorstand und/oder<br />

Gewerkschaftstag ihre/seine abweichende Auffassung<br />

vorzutragen.<br />

§ 2<br />

1. (neu) Die Errechnung der voraussichtlichen<br />

Einnahmen erfolgt auf der Basis der Mitgliederzahlen<br />

zum Ende des vorletzten Quartals vor<br />

Beschlussfassung im Hauptvorstand (siehe § 1<br />

3.) und den zu erwartenden Mitgliederveränderungen<br />

sowie den Durchschnittsbeiträgen<br />

und sonstigen Einnahmen.<br />

1<br />

5<br />

10<br />

15<br />

20<br />

25<br />

30<br />

35<br />

Empfehlung der Antragskommission<br />

Annahme bei Annahme von Antrag 4.8.<br />

Erledigt bei Ablehnung von Antrag 4.8<br />

360

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