28.04.2014 Aufrufe

BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

100<br />

<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

(2) In Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen<br />

bestimmt sind, sind Licht- <strong>und</strong> Betriebsschächte<br />

sowie nicht begehbare Oberlichte <strong>und</strong> Glasabdeckungen<br />

zu umwehren oder verkehrssicher abzudecken.<br />

Abdeckungen an <strong>und</strong> in öffentlichen Verkehrsflächen<br />

müssen gegen unbefugtes Abheben<br />

gesichert sein.<br />

(3) Die Höhe von Umwehrungen muss mindestens<br />

0,90 m, ab einer Absturzhöhe von 12 m mindestens<br />

1,10 m betragen. Eine geringere Höhe ist<br />

zulässig, wenn aufgr<strong>und</strong> anderer technischer Einrichtungen<br />

oder der Tiefe der Brüstung keine Absturzgefahr<br />

besteht.<br />

7. Kellerlichtschächte <strong>und</strong> Betriebsschächte, die an<br />

Verkehrsflächen liegen, wenn sie nicht verkehrssicher<br />

abgedeckt sind.<br />

(2)<br />

1 In Verkehrsflächen liegende Kellerlichtschächte<br />

<strong>und</strong> Betriebsschächte sind in Höhe der Verkehrsfläche<br />

zu umwehren oder verkehrssicher abzudecken. 2 An <strong>und</strong><br />

in Verkehrsflächen liegende Abdeckungen müssen gegen<br />

unbefugtes Abheben gesichert sein. 3 Fenster, die<br />

unmittelbar an Treppen liegen <strong>und</strong> deren Brüstungen<br />

unter der notwendigen Umwehrungshöhe liegen, sind zu<br />

sichern.<br />

(3)<br />

1 Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe<br />

bis zu 12 m müssen mindestens 0,80 m, von Flächen<br />

mit mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m<br />

hoch sein. 2 Geringere Brüstungshöhen sind zulässig,<br />

wenn durch andere Vorrichtungen wie Geländer die nach<br />

Absatz 4 vorgeschriebenen Mindesthöhen eingehalten<br />

werden.<br />

§ 38 Abs. 2 (neu) verlangt die Abdeckung von Schächten<br />

an <strong>und</strong> in Verkehrsflächen, da durch eine Umwehrung die<br />

Funktion der Verkehrsfläche durch die Einengung regelmäßig<br />

eingeschränkt würde <strong>und</strong> durch die Hindernisse<br />

auch neue Gefahrenstellen entstehen können. Dementsprechend<br />

ist eine Abdeckung bei Schächten an Verkehrsflächen<br />

entbehrlich, wenn sie umwehrt werden (siehe Absatz<br />

1 Nr. 7).<br />

In § 38 Abs. 3 (neu) wird die erforderliche Höhe der Absturzsicherungen<br />

festgelegt <strong>und</strong> dabei nach der möglichen<br />

Absturzhöhe differenziert. Die Höhe von Fensterbrüstungen<br />

wird gegenüber anderen Umwehrungen reduziert, da<br />

zum einen das Risiko des unbeabsichtigten Absturzes<br />

geringer ist <strong>und</strong> zum anderen die übliche Breite von Fensterbrüstungen<br />

psychologisch eine zusätzliche Sicherung<br />

darstellt.<br />

(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende<br />

Mindesthöhen haben:<br />

In § 38 Abs. 4 (neu) wird die erforderliche Höhe der Absturzsicherungen<br />

festgelegt <strong>und</strong> dabei nach der möglichen<br />

Absturzhöhe differenziert. Die Höhe von Fensterbrüstungen<br />

wird gegenüber anderen Umwehrungen reduziert, da<br />

zum einen das Risiko des unbeabsichtigten Absturzes<br />

geringer ist <strong>und</strong> zum anderen die übliche Breite von Fensterbrüstungen<br />

psychologisch eine zusätzliche Sicherung<br />

darstellt.<br />

1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in<br />

begehbaren Decken <strong>und</strong> Dächern sowie Umwehrungen<br />

von Flächen mit einer Absturzhöhe von<br />

1 m bis zu 12 m 0,90 m,<br />

2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m<br />

Absturzhöhe 1,10 m.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!