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BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

(1)<br />

1 In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen<br />

die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei er-<br />

§ 50 Abs. 1 (neu) = § 45 Abs. 1 (alt)<br />

reichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei<br />

erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen freiheit bei baulichen Anlagen. Konkrete Anforderungen,<br />

§ 50 regelt die Verpflichtung zur Herstellung der Barriere-<br />

erfüllt werden. 2 In diesen Wohnungen müssen die Wohn- wie die Barrierefreiheit erreicht werden muss, enthält die<br />

<strong>und</strong> Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche als Technische Baubestimmung eingeführte <strong>und</strong> damit<br />

oder die Kochnische barrierefrei sein. 3 § 39 Absatz 4 gr<strong>und</strong>sätzlich verbindliche DIN 18040.<br />

bleibt unberührt.<br />

Der Einstiegsschwellenwert wurde von 5 auf 3 gesenkt um<br />

dem steigenden Bedürfnis nach altersgerechten <strong>und</strong> damit<br />

barrierefreien Wohnungen im Geschosswohnungsbau<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Absatz 1 verlangt, dass bei Gebäuden mit mindestens drei<br />

Wohnungen die Wohnungen mindestens eines Geschosses<br />

barrierefrei erreichbar sein müssen. Bestimmte Räume<br />

in diesen Wohnungen müssen nicht nur mit dem Rollstuhl<br />

zugänglich sein sondern gr<strong>und</strong>sätzlich im Sinne des § 2<br />

Abs. 9 barrierefrei nutzbar sein. Diese Anforderung wird in<br />

der als Technische Baubestimmung eingeführten DIN<br />

18040-2 durch den Begriff „barrierefrei nutzbare Wohnung“<br />

(ohne die Anforderungen mit der Kennzeichnung „R“) konkretisiert.<br />

Da die Herstellung der Barrierefreiheit andere<br />

Wohnungsgr<strong>und</strong>risse erfordern kann, können bei übereinanderliegenden<br />

Wohnungen dann bautechnische Probleme<br />

entstehen, wenn diese Wohnungen nicht im obersten<br />

Geschoss liegen. Zur Vermeidung dieser Probleme wird<br />

zugelassen, dass die barrierefrei herzustellenden Wohnungen<br />

in mehreren Geschossen liegen dürfen.

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