BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />
(1)<br />
1 In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen<br />
die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei er-<br />
§ 50 Abs. 1 (neu) = § 45 Abs. 1 (alt)<br />
reichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei<br />
erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen freiheit bei baulichen Anlagen. Konkrete Anforderungen,<br />
§ 50 regelt die Verpflichtung zur Herstellung der Barriere-<br />
erfüllt werden. 2 In diesen Wohnungen müssen die Wohn- wie die Barrierefreiheit erreicht werden muss, enthält die<br />
<strong>und</strong> Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche als Technische Baubestimmung eingeführte <strong>und</strong> damit<br />
oder die Kochnische barrierefrei sein. 3 § 39 Absatz 4 gr<strong>und</strong>sätzlich verbindliche DIN 18040.<br />
bleibt unberührt.<br />
Der Einstiegsschwellenwert wurde von 5 auf 3 gesenkt um<br />
dem steigenden Bedürfnis nach altersgerechten <strong>und</strong> damit<br />
barrierefreien Wohnungen im Geschosswohnungsbau<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Absatz 1 verlangt, dass bei Gebäuden mit mindestens drei<br />
Wohnungen die Wohnungen mindestens eines Geschosses<br />
barrierefrei erreichbar sein müssen. Bestimmte Räume<br />
in diesen Wohnungen müssen nicht nur mit dem Rollstuhl<br />
zugänglich sein sondern gr<strong>und</strong>sätzlich im Sinne des § 2<br />
Abs. 9 barrierefrei nutzbar sein. Diese Anforderung wird in<br />
der als Technische Baubestimmung eingeführten DIN<br />
18040-2 durch den Begriff „barrierefrei nutzbare Wohnung“<br />
(ohne die Anforderungen mit der Kennzeichnung „R“) konkretisiert.<br />
Da die Herstellung der Barrierefreiheit andere<br />
Wohnungsgr<strong>und</strong>risse erfordern kann, können bei übereinanderliegenden<br />
Wohnungen dann bautechnische Probleme<br />
entstehen, wenn diese Wohnungen nicht im obersten<br />
Geschoss liegen. Zur Vermeidung dieser Probleme wird<br />
zugelassen, dass die barrierefrei herzustellenden Wohnungen<br />
in mehreren Geschossen liegen dürfen.