28.04.2014 Aufrufe

BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

55<br />

<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

(3) Das Deutsche Institut für Bautechnik erkennt<br />

auf Antrag eine natürliche oder juristische Person<br />

oder Behörde als Stelle nach Artikel 16 Abs. 2 der<br />

Bauproduktenrichtlinie an, wenn in dem in Artikel<br />

16 Abs. 2 der Bauproduktenrichtlinie vorgesehenen<br />

Verfahren nachgewiesen ist, dass die natürliche<br />

oder juristische Person oder Behörde die<br />

Voraussetzungen erfüllt, nach den Vorschriften<br />

eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen<br />

Union oder eines anderen Vertragsstaates des<br />

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />

zu prüfen, zu zertifizieren oder zu überwachen.<br />

Dies gilt auch für die Anerkennung von natürlichen<br />

<strong>und</strong> juristischen Personen oder Behörden,<br />

die nach den Vorschriften eines anderen Staates<br />

zu prüfen, zu zertifizieren oder zu überwachen<br />

beabsichtigen, wenn der erforderliche Nachweis in<br />

einem Artikel 16 Abs. 2 der Bauproduktenrichtlinie<br />

entsprechenden Verfahren geführt wird.<br />

(4) Das Deutsche Institut für Bautechnik ist für die<br />

Überwachung der Prüf-, Zertifizierungs- <strong>und</strong> Überwachungsstellen<br />

zuständig.<br />

Die Streichung Abs. 3 (alt) ist eine Folgeänderung zur<br />

Aufhebung der Bauproduktenrichtlinie durch die Bauproduktenverordnung.<br />

Da eine Übergangsregelung in der<br />

Verordnung fehlt, kommt sie auch im nationalen Recht<br />

nicht in Betracht.<br />

§ 22 Abs. 4 (alt) = § 25 Satz 4 (neu)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!