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BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend mit<br />

Tageslicht beleuchtet <strong>und</strong> belüftet werden können.<br />

Das Rohbaumaß der Belichtungsöffnungen muss<br />

mindestens ein Achtel der Gr<strong>und</strong>fläche des Raumes<br />

einschließlich der Gr<strong>und</strong>fläche verglaster<br />

Vorbauten oder Loggien betragen; die Gr<strong>und</strong>fläche<br />

von Vorbauten, die die Beleuchtung des Raumes<br />

mit Tageslicht beeinträchtigen, ist mit einzubeziehen.<br />

(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Beleuchtung<br />

mit Tageslicht verbietet, sind ohne Belichtungsöffnungen<br />

zulässig. Aufenthaltsräume<br />

ohne Belichtungsöffnungen müssen durch technische<br />

Einrichtungen ausreichend beleuchtet <strong>und</strong><br />

belüftet werden können.<br />

(2)<br />

1 Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet § 47 Abs. 2 (neu) = § 40 Abs. 2 (alt)<br />

<strong>und</strong> mit Tageslicht belichtet werden können. 2 Sie müssen<br />

Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen<br />

von mindestens ein Achtel der Netto-Gr<strong>und</strong>fläche des<br />

Raumes einschließlich der Netto-Gr<strong>und</strong>fläche verglaster<br />

Vorbauten <strong>und</strong> Loggien haben.<br />

(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung<br />

mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank<strong>und</strong><br />

Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-,<br />

Spiel-, Werk- <strong>und</strong> ähnliche Räume sind ohne Fenster<br />

zulässig.<br />

§ 40 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 (alt) entfällt. Vorbauten (z.B.<br />

Erker) werden von der Netto-Gr<strong>und</strong>fläche des Raumes mit<br />

erfasst.<br />

§ 47 Abs. 3 (neu) = § 40 Abs. 3 Satz 1 (alt)<br />

§ 40 Abs. 3 Satz 2 (alt) entfällt. Versammlungsräume <strong>und</strong><br />

sonstige Aufenthaltsräume mit mehr als 200 m² Gr<strong>und</strong>fläche<br />

müssen Lüftungsanlagen haben, § 17 Abs. 2<br />

BbgVStättV.<br />

Absatz 3 lässt bei verschiedenen Räumen einen Verzicht<br />

auf Fenster zu. Dabei handelt es sich zum einen um Räume,<br />

deren Benutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet<br />

(beispielsweise Theater) <strong>und</strong> zum anderen um Räume,<br />

bei denen aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe, wegen des nur kurzzeitigen<br />

Aufenthalts oder aus anderen Gründen eine natürliche<br />

Belichtung nicht erforderlich ist.

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