BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />
(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend mit<br />
Tageslicht beleuchtet <strong>und</strong> belüftet werden können.<br />
Das Rohbaumaß der Belichtungsöffnungen muss<br />
mindestens ein Achtel der Gr<strong>und</strong>fläche des Raumes<br />
einschließlich der Gr<strong>und</strong>fläche verglaster<br />
Vorbauten oder Loggien betragen; die Gr<strong>und</strong>fläche<br />
von Vorbauten, die die Beleuchtung des Raumes<br />
mit Tageslicht beeinträchtigen, ist mit einzubeziehen.<br />
(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Beleuchtung<br />
mit Tageslicht verbietet, sind ohne Belichtungsöffnungen<br />
zulässig. Aufenthaltsräume<br />
ohne Belichtungsöffnungen müssen durch technische<br />
Einrichtungen ausreichend beleuchtet <strong>und</strong><br />
belüftet werden können.<br />
(2)<br />
1 Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet § 47 Abs. 2 (neu) = § 40 Abs. 2 (alt)<br />
<strong>und</strong> mit Tageslicht belichtet werden können. 2 Sie müssen<br />
Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen<br />
von mindestens ein Achtel der Netto-Gr<strong>und</strong>fläche des<br />
Raumes einschließlich der Netto-Gr<strong>und</strong>fläche verglaster<br />
Vorbauten <strong>und</strong> Loggien haben.<br />
(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung<br />
mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank<strong>und</strong><br />
Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-,<br />
Spiel-, Werk- <strong>und</strong> ähnliche Räume sind ohne Fenster<br />
zulässig.<br />
§ 40 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 (alt) entfällt. Vorbauten (z.B.<br />
Erker) werden von der Netto-Gr<strong>und</strong>fläche des Raumes mit<br />
erfasst.<br />
§ 47 Abs. 3 (neu) = § 40 Abs. 3 Satz 1 (alt)<br />
§ 40 Abs. 3 Satz 2 (alt) entfällt. Versammlungsräume <strong>und</strong><br />
sonstige Aufenthaltsräume mit mehr als 200 m² Gr<strong>und</strong>fläche<br />
müssen Lüftungsanlagen haben, § 17 Abs. 2<br />
BbgVStättV.<br />
Absatz 3 lässt bei verschiedenen Räumen einen Verzicht<br />
auf Fenster zu. Dabei handelt es sich zum einen um Räume,<br />
deren Benutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet<br />
(beispielsweise Theater) <strong>und</strong> zum anderen um Räume,<br />
bei denen aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe, wegen des nur kurzzeitigen<br />
Aufenthalts oder aus anderen Gründen eine natürliche<br />
Belichtung nicht erforderlich ist.