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BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

(4) Raumabschließende Decken sind erforderlich<br />

zwischen Geschossen.<br />

(4)<br />

1 Bei Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden<br />

Hohl- oder Lufträumen wie hinterlüfteten<br />

§ 28 Abs. 4 (neu) = § 27 Abs. 5 (alt)<br />

Außenwandbekleidungen sind gegen die Brandausbreitung<br />

besondere Vorkehrungen zu treffen. 2 Satz 1 gilt für struktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Luft-<br />

§ 28 Abs. 4 Satz 1 (neu) greift die Außenwandkon-<br />

Doppelfassaden entsprechend.<br />

räumen auf (hinterlüftete Außenwandbekleidungen, Doppelfassaden),<br />

die in der Praxis zunehmend Verwendung<br />

finden <strong>und</strong> einer besonderen Risikobetrachtung bedürfen,<br />

da die Brandausbreitung durch die Hohlräume begünstigt<br />

werden kann (siehe auch § 30 Abs. 7 Satz 2 (neu).<br />

Da bei Doppelfassaden die mit einer Brandausbreitung,<br />

insbesondere der Rauchgase, verb<strong>und</strong>enen möglichen<br />

Gefahren größer einzuschätzen sind als bei hinterlüfteten<br />

Außenwandbekleidungen, wird mit der MBO 2012 durch<br />

den neuen Satz 2 in Abs. 4 nun eine Differenzierung vorgenommen,<br />

auf die in der Ausnahmeregelung des Abs. 5<br />

Bezug genommen wird. Für Doppelfassaden wird dadurch<br />

die Ausnahme (Verzicht auf Vorkehrungen) auf Gebäude<br />

der Gebäudeklasse 1 <strong>und</strong> 2 beschränkt.<br />

(5) Raumabschließende Trennwände sind innerhalb<br />

von Geschossen erforderlich<br />

1. zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen<br />

Nutzungseinheiten <strong>und</strong> anders genutzten<br />

Räumen,<br />

2. zum Abschluss von notwendigen Fluren,<br />

3. zum Abschluss von Räumen mit Explosionsoder<br />

erhöhter Brandgefahr,<br />

4. zwischen Aufenthaltsräumen <strong>und</strong> anders<br />

genutzten Räumen im Kellergeschoss,<br />

5. zum Abschluss von offenen Gängen, die als<br />

Rettungswege genutzt werden.

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