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BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

6. Abgasleitungen in stillgelegten Schornsteinen<br />

<strong>und</strong> die Auskleidung oder Querschnittsverengung<br />

bestehender Schornsteine,<br />

7. ortsfeste Verbrennungsmotoren zur gekoppelten<br />

Strom- <strong>und</strong> Wärmeerzeugung in Gebäuden<br />

(Blockheizkraftanlagen),<br />

Abs. 1 Nr. 2 (neu)<br />

Abs. 1 Nr. 2 (neu)<br />

8. Wärmepumpen, Abs. 1 Nr. 2 (neu)<br />

9. Brunnen, Abs. 1 Nr. 4 a) (neu)<br />

3. folgende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer<br />

Energien:<br />

10. Sonnenkollektoren, Solarenergie- <strong>und</strong> Fotovoltaikanlagen,<br />

die mit einem Abstand von<br />

nicht mehr als 0,20 m an Dach- oder Außenwandflächen<br />

angebracht oder mit einer Gesamtfläche<br />

von nicht mehr als 10 m² <strong>und</strong> einer<br />

Bauhöhe von nicht mehr als 0,60 m auf<br />

Flachdächern aufgestellt werden.<br />

a) Solaranlagen in, an <strong>und</strong> auf Dach- <strong>und</strong> Außenwandflächen<br />

ausgenommen bei Hochhäusern<br />

sowie die damit verb<strong>und</strong>ene Änderung<br />

der Nutzung oder der äußeren Gestalt des<br />

Gebäudes,<br />

Der Begriff „Solaranlagen“ erfasst thermische Solaranlagen,<br />

die Wärmenergie liefern <strong>und</strong> Fotovoltaikanlagen, die<br />

der Stromerzeugung dienen.<br />

b) gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer<br />

Höhe bis zu 3 m <strong>und</strong> einer Gesamtlänge bis<br />

zu 9 m,<br />

c) Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe gemessen<br />

von der Geländeoberfläche bis zum<br />

höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen<br />

Fläche <strong>und</strong> einem Rotordurchmesser bis zu<br />

3 m, außer in reinen Wohngebieten;<br />

(4) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung<br />

oder Änderung folgender Versorgungsanlagen,<br />

Masten, Antennen <strong>und</strong> ähnlicher baulicher<br />

Anlagen:<br />

4. folgende Anlagen der Ver- <strong>und</strong> Entsorgung:

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