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BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

(5) Die Absätze 2 <strong>und</strong> 3 gelten nicht Die in Absatz 5 getroffenen Ausnahmen betreffen kleinere<br />

Nutzungseinheiten, bei denen Gefahren üblicherweise<br />

nicht zu erwarten sind oder bei denen sich die Nichteinhaltung<br />

der Gr<strong>und</strong>anforderungen nur innerhalb der gleichen<br />

Nutzungseinheit mit begrenztem Nutzerkreis auswirkt.<br />

1. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 <strong>und</strong> 2,<br />

2. innerhalb von Wohnungen,<br />

3. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht<br />

mehr als 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen.<br />

(6) Für raumlufttechnische Anlagen <strong>und</strong> Warmluftheizungen<br />

gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.<br />

Absatz 6 erklärt die Anforderungen an Lüftungsanlagen für<br />

auf andere Anlagen anwendbar, da es auch bei diesen<br />

Anlagen zu einer Durchdringung raumabschließender<br />

Bauteile kommt <strong>und</strong> damit die gleichen Gefahren entstehen<br />

können.

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