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BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

4. 20 m zu Gebäuden ohne harte Bedachung. 3. von Gebäuden auf demselben Gr<strong>und</strong>stück mit<br />

Bedachungen, die die Anforderungen nach Absatz<br />

1 nicht erfüllen, einen Abstand von mindestens<br />

24 m,<br />

Für Gebäude geringer Höhe mit nicht mehr als<br />

zwei Wohnungen genügt abweichend von Satz 1<br />

Nr. 2 ein Abstand von 5 m <strong>und</strong> abweichend von<br />

Satz 1 Nr. 3 <strong>und</strong> 4 ein Abstand von 10 m.<br />

4. von Gebäuden auf demselben Gr<strong>und</strong>stück ohne<br />

Aufenthaltsräume <strong>und</strong> ohne Feuerstätten mit nicht<br />

mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt einen Abstand<br />

von mindestens 5 m<br />

einhalten. 2 Soweit Gebäude nach Satz 1 Abstand halten<br />

müssen, genügt bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen<br />

1 <strong>und</strong> 2 in den Fällen<br />

1. der Nummer 1 ein Abstand von mindestens 6 m,<br />

2. der Nummer 2 ein Abstand von mindestens 9 m,<br />

3. der Nummer 3 ein Abstand von mindestens 12 m.<br />

(4) Lichtdurchlässige Bedachungen müssen aus<br />

nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Für Lichtkuppeln,<br />

Eingangsüberdachungen <strong>und</strong> Vordächer<br />

von Wohngebäuden genügen schwerentflammbare<br />

Baustoffe, die nicht brennend abtropfen können.<br />

Für das Tragwerk lichtdurchlässiger Bedachungen<br />

sind brennbare Dichtungsstoffe <strong>und</strong> brennbare<br />

Dämmstoffe in nichtbrennbaren Profilen zulässig.<br />

(3) Die Absätze 1 <strong>und</strong> 2 gelten nicht für § 32 Abs. 3 (neu) enthält Ausnahmen für kleine Nebengebäude<br />

<strong>und</strong> Teile von Bedachungen, von denen nur ein<br />

geringes Risiko ausgeht.<br />

1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume <strong>und</strong> ohne Feuerstätten<br />

mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-<br />

Rauminhalt,<br />

§ 32 Abs. 3 Nr. 1 (neu) wird in Anpassung an die MBO neu<br />

eingefügt.

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