BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />
2. Balkone, soweit diese nicht Teil des Rettungsweges<br />
sind,<br />
§ 24 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 (alt) entfällt, weil bei GK 1 an tragende<br />
oder aussteifende Bauteile nach § 27 Abs. 1 keine<br />
Anforderungen gestellt werden. Für GK 2 bis 5 ist in § 27<br />
Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 klargestellt, dass sich die Anforderungen<br />
nach Abs. 1 nicht auf Balkone erstrecken.<br />
3. Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, Wintergärten<br />
<strong>und</strong> oberirdische Garagen, mit nicht<br />
mehr als einem Geschoss <strong>und</strong> nicht mehr als<br />
50 m² Gr<strong>und</strong>fläche,<br />
4. freistehende Wohngebäude mit nicht mehr als<br />
zwei oberirdischen Geschossen <strong>und</strong> nicht<br />
mehr als zwei Wohnungen,<br />
5. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude.<br />
(3) Tragende oder aussteifende Bauteile im<br />
Dachraum von Gebäuden mittlerer Höhe müssen<br />
mindestens hochfeuerhemmend sein, wenn im<br />
Dachraum Aufenthaltsräume liegen; im obersten<br />
Geschoss genügen feuerhemmende Bauteile.<br />
§ 25 § 28<br />
Raumabschließende Bauteile<br />
Außenwände<br />
§ 28 (neu) = § 27 (alt)<br />
(1) Raumabschließende Bauteile, wie Decken<br />
oder Trennwände, müssen bei Brandbeanspruchung<br />
ausreichend lang widerstandsfähig gegen<br />
strahlende Wärme sowie die Ausbreitung von Feuer<br />
<strong>und</strong> Brandgasen sein.<br />
(1) Außenwände <strong>und</strong> Außenwandteile wie Brüstungen<br />
<strong>und</strong> Schürzen sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung<br />
auf <strong>und</strong> in diesen Bauteilen ausreichend lang<br />
begrenzt ist.<br />
§ 28 Abs. 1 (neu) enthält das Schutzziel. Danach müssen<br />
die Außenwände so beschaffen sein, dass eine Brandausbreitung<br />
auf <strong>und</strong> in diesen Bauteilen ausreichend lang<br />
begrenzt ist. Die Anforderungen stellen auf die Einschränkung<br />
des aktiven Beitrags der Fassade zum Brand ab. Die<br />
Herstellung eines Feuerüberschlagwegs zwischen den<br />
Geschossen wird – wie bisher – als Regelanforderung nicht<br />
verlangt.