28.04.2014 Aufrufe

BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

98<br />

<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

(4) Glastüren <strong>und</strong> andere Glasflächen, die bis<br />

zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen<br />

herabreichen, sind so zu kennzeichnen,<br />

dass sie leicht erkannt werden können. Für größere<br />

Glasflächen können Schutzmaßnahmen zur Sicherung<br />

des Verkehrs verlangt werden.<br />

(5) Öffnungen <strong>und</strong> Fenster, die als Rettungswege<br />

dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x<br />

1,20 m groß <strong>und</strong> nicht höher als 1,10 m über der<br />

Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese<br />

Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten,<br />

so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender<br />

Austritt von der Traufkante nur so weit entfernt<br />

sein, dass Personen sich bemerkbar machen <strong>und</strong><br />

von der Feuerwehr gerettet werden können.<br />

(6) Keller müssen Kellerlichtschächte oder andere<br />

Öffnungen zur Rauchableitung haben. Gemeinsame<br />

Kellerlichtschächte oder Öffnungen zur<br />

Rauchableitung für übereinanderliegende Kellergeschosse<br />

sind unzulässig.<br />

(2)<br />

1 Glastüren <strong>und</strong> andere Glasflächen, die bis zum<br />

Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen,<br />

sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt<br />

werden können. 2 Weitere Schutzmaßnahmen sind<br />

für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit<br />

erfordert.<br />

(3) Eingangstüren von Wohnungen, die über Aufzüge<br />

erreichbar sein müssen, müssen eine lichte Durchgangsbreite<br />

von mindestens 0,90 m haben.<br />

(4)<br />

1 Jedes Kellergeschoss ohne Fenster muss mindestens<br />

eine Öffnung ins Freie haben, um eine Rauchableitung<br />

zu ermöglichen. 2 Gemeinsame Kellerlichtschächte<br />

für übereinanderliegende Kellergeschosse sind unzulässig.<br />

§ 37 Abs. 2 (neu) dient der Vermeidung von Unfällen <strong>und</strong><br />

Verletzungen, die sowohl durch Kollisionen mit den Glasflächen<br />

als auch durch Glasbruch <strong>und</strong> dadurch entstehende<br />

scharfe Kanten verursacht werden können. Über die<br />

Kennzeichnung hinausgehende Maßnahme kann beispielsweise<br />

die Verwendung von Gläsern mit erhöhter<br />

Bruchsicherheit sein.<br />

§ 37 Abs. 3 (neu) dient der barrierefreien Nutzbarkeit von<br />

Wohnungen, ist aber nicht auf Wohnungen beschränkt, die<br />

nach § 50 Abs. 1 barrierefrei erreichbar sein müssen. Welche<br />

Wohnungen darüber hinaus über Aufzüge erreichbar<br />

sein müssen, bestimmt § 39 Abs. 4 (Wohnungen in Gebäuden<br />

mit einer Höhe nach § 2 Abs. 3 Satz 2 von mehr<br />

als 13 m).<br />

§ 37 Abs. 4 Satz 1 (neu) verlangt, dass zur Rauchableitung<br />

aus fensterlosen Kellergeschossen mindestens eine<br />

Öffnung ins Freie vorgesehen werden muss. Ohne Öffnung<br />

ins Freie ist eine Rauchableitung aus einem Kellergeschoss<br />

nicht oder nur über den notwendigen Treppenraum<br />

möglich. Der Anforderung kann auch durch eine anlagentechnische<br />

Maßnahme zur Rauchabführung entsprochen<br />

wer-den.<br />

(5)<br />

1 Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Absatz 2 § 37 Abs. 5 (neu) = im Wesentlichen § 32 Abs. 5 (alt)<br />

Satz 2 dienen, müssen im Lichten mindestens<br />

0,90 m x 1,20 m (Breite x Höhe) groß <strong>und</strong> nicht höher als § 37 Abs. 5 (neu) regelt die Anordnung <strong>und</strong> Größe von<br />

1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Fenstern, die als Rettungsweg dienen. Die erforderliche<br />

2 Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten,<br />

so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender nicht durch Fensterunterteilungen eingeschränkt werden.<br />

Größe muss tatsächlich zur Verfügung stehen <strong>und</strong> darf<br />

Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht Daher muss auch das Rohbaumaß der Fensteröffnungen<br />

mehr als 1 m entfernt sein.<br />

entsprechend größer sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!