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BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />

§ 33 § 38<br />

Umwehrungen <strong>und</strong> Abdeckungen<br />

Umwehrungen<br />

(1) In, an <strong>und</strong> auf baulichen Anlagen sind Flächen,<br />

die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt<br />

sind <strong>und</strong> unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende<br />

Flächen angrenzen, so zu umwehren, dass<br />

Personen nicht abstürzen können. Dies gilt nicht,<br />

wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen<br />

widerspricht.<br />

(1) In, an <strong>und</strong> auf baulichen Anlagen sind zu umwehren<br />

oder mit Brüstungen zu versehen:<br />

§ 38 Abs. 1 (neu) bestimmt, welche Flächen zu umwehren<br />

sind. Dabei wird zwischen Flächen, die im Allgemeinen<br />

zum Begehen bestimmt sind (Nummern 1 <strong>und</strong> 2), <strong>und</strong><br />

Flächen, die zum auch nur zeitweiligen Aufenthalt bestimmt<br />

sind (Nummern 3 bis 5), unterschieden. Ziel der Anforderung<br />

ist das Vermeiden von unbeabsichtigtem Abstürzen.<br />

Daraus ergibt sich auch, in welcher Weise die Umwehrung<br />

zu erfolgen hat.<br />

1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt<br />

sind <strong>und</strong> unmittelbar an mehr als 1 m tiefer<br />

liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht, wenn<br />

die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,<br />

2. nicht begehbare Oberlichte <strong>und</strong> Glasabdeckungen<br />

in Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen<br />

bestimmt sind, wenn sie weniger als 0,50 m aus<br />

diesen Flächen herausragen,<br />

3. Dächer oder Dachteile, die zum auch nur zeitweiligen<br />

Aufenthalt von Menschen bestimmt sind,<br />

4. Öffnungen in begehbaren Decken sowie in Dächern<br />

oder Dachteilen nach Nummer 3, wenn sie<br />

nicht sicher abgedeckt sind,<br />

5. nicht begehbare Glasflächen in Decken sowie in<br />

Dächern oder Dachteilen nach Nummer 3,<br />

6. die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen<br />

<strong>und</strong> Treppenöffnungen (Treppenaugen),

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