BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />
Abschnitt 8<br />
Besondere bauliche Anlagen<br />
§ 42<br />
Toilettenräume <strong>und</strong> Toilettenanlagen<br />
(1) Selbstständige Betriebs- oder Arbeitsstätten<br />
müssen mindestens einen Toilettenraum mit Toiletten<br />
mit Wasserspülung haben.<br />
(2) Toilettenanlagen, die für eine größere Zahl<br />
von Personen oder für die Öffentlichkeit bestimmt<br />
sind, müssen eine ausreichende Zahl von Toiletten<br />
in nach Geschlechtern getrennten Räumen haben.<br />
Die Räume müssen einen eigenen Vorraum mit<br />
Waschbecken haben.<br />
§ 42 (alt) entfällt<br />
§ 42 Abs. 1 (alt) entfällt. Es handelt sich um eine Anforderung,<br />
die in § 6 Abs. 2 Arbeitsstätten-verordnung geregelt<br />
ist.<br />
Für Versammlungsstätten regelt § 12 BbgVStättV die Mindestanforderung<br />
an Toiletten.<br />
§ 43 § 49<br />
Stellplätze <strong>und</strong> Garagen, Stellplatzablösevertrag<br />
(1) Bei der Errichtung oder Nutzungsänderung<br />
von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen, bei<br />
denen ein Zu- oder Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen<br />
zu erwarten ist, müssen die durch die<br />
Gemeinde in einer örtlichen Bauvorschrift nach<br />
§ 81 festgesetzten notwendigen Stellplätze hergestellt<br />
werden.<br />
Stellplätze, Garagen <strong>und</strong> Abstellplätze für Fahrräder<br />
(1) Die notwendigen Stellplätze <strong>und</strong> Garagen sowie<br />
Abstellplätze für Fahrräder (§ 87 Absatz 4 Nummer 1)<br />
sind auf dem Baugr<strong>und</strong>stück oder in zumutbarer Entfernung<br />
davon auf einem geeigneten Gr<strong>und</strong>stück herzustellen,<br />
dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlichrechtlich<br />
gesichert wird.<br />
§ 49 Abs. 1 (neu) = § 43 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 (alt)<br />
Die Erforderlichkeit der Stellplatzpflicht ergibt sich unmittelbar<br />
aus der örtlichen Bauvorschrift. § 49 Abs. 1 (neu) regelt<br />
nur, wo der Stellplatz herzustellen ist.