BbgBO 2014 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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<strong>BbgBO</strong> 2008 <strong>BbgBO</strong> <strong>2014</strong> Bemerkungen<br />
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für Wohngebäude<br />
der Gebäudeklassen 1 <strong>und</strong> 2.<br />
§ 29 Abs. 6 (neu) nimmt Wohngebäude der Gebäudeklassen<br />
1 <strong>und</strong> 2 von den Anforderungen der Absätze 1<br />
bis 5 aus. Der Verzicht auf Wohnungstrennwände greift im<br />
Ergebnis die bisherige Ausnahme von der Abgeschlossenheitsvorschrift<br />
in § 41 Abs. 1 Satz 2 (alt) auf. In diesen<br />
Gebäuden werden auch keine Räume mit Explosions- oder<br />
erhöhter Brandgefahr erwartet; auf Anforderungen an die<br />
Abtrennung von Aufenthaltsräumen im Keller wird verzichtet.<br />
§ 26 § 30<br />
Brandwände<br />
Brandwände<br />
(1) Brandwände sind raumabschließende Bauteile<br />
zum Abschluss von Gebäuden oder Gebäudeabschnitten.<br />
Brandwände müssen durchgehend<br />
<strong>und</strong> in allen Geschossen übereinander angeordnet<br />
sein. Brandwände müssen aus nichtbrennbaren<br />
Baustoffen bestehen <strong>und</strong> auch unter zusätzlicher<br />
mechanischer Beanspruchung feuerbeständig sein.<br />
(1) Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile<br />
zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeab-<br />
§ 30 Abs. 1 (neu) = § 26 Abs. 1 (alt)<br />
schlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Absatz 1 enthält das Schutzziel: Brandwände müssen als<br />
Brandabschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang raumabschließende Bauteile ausreichend lang die Brandausbreitung<br />
die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte<br />
verhindern.<br />
• als Gebäudeabschlusswand auf andere Gebäude,<br />
• als innere Brandwand auf andere Brandabschnitte<br />
verhindern. Die Anforderungen der nachfolgenden Absätze<br />
beziehen sich teilweise nur auf Gebäudeabschlusswände<br />
oder auf innere Brandwände<br />
(2) Brandwände sind herzustellen (2) Brandwände sind erforderlich § 30 Abs. 2 (neu) nennt wie § 26 Abs. 2 (alt) die Fälle, in<br />
denen Brandwände verlangt werden.