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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 84 - FahrdiensteDie Kraftfahrer bei den Oberfinanzdirektionen sind im Wesentlichen imAkten- und Materialtransport tätig. Sie fahren dazu verschiedene Dienststellennach einem vorgegebenen Routenplan an. Die Fahrer bei den meistenFinanzämtern werden hingegen überwiegend für Personentransporteeingesetzt. Beispielsweise werden Mitarbeiter zur Fortbildungsveranstaltungensowie zu den Oberfinanzdirektionen oder auch zum Einsatz imAußendienst gefahren. Die Kraftfahrer der Finanzämter führen fernerStadtfahrten zur Post und zu Kreditinstituten sowie Akten- und Kurierfahrtendurch.Der <strong>LRH</strong> hat vorgeschlagen, den Aktentransport bei den Oberfinanzdirektionendurch Änderungen der Streckenführung zu optimieren. Zu denFahrdiensten der Finanzämter hat der <strong>LRH</strong> die Auffassung vertreten, dassauf einen Großteil der Personentransporte verzichtet werden könne.Grundsätzlich müssten beim Personentransport nach dem neuen Reisekostenrechtöffentliche Verkehrsmittel genutzt bzw. die Bediensteten aufdas Selberfahren verwiesen werden. Nur für solche Bediensteten, dienicht selbst fahren oder auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werdenkönnten, sei der Transport durch Berufskraftfahrer gerechtfertigt. Vertretbarsei es auch, wenn Sammeltransporte für Fahrten zu Fortbildungseinrichtungenfür mehrere Finanzämter eingerichtet würden. Des Weiterenkönne auf einen Teil der häufigen Fahrten zur Post verzichtet werden.Auch sei eine koordinierte, ämterübergreifende Lösung für die Akten- undKurierfahrten zwischen den Finanzämtern wirtschaftlicher als die individuellenFahrten einzelner Finanzämter in derartigen Fällen.Der <strong>LRH</strong> hat vorgeschlagen, zusätzlich zu den vorhandenen 19 kw-Vermerken weitere 21 Stellen für Kraftfahrer bei den Oberfinanzdirektionenund den Finanzämtern mit einem Wegfallvermerk zu versehen.

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