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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 249 - AllgemeineFinanzverwaltungEpl. 20keren Informationsüberflutung - nicht etwa Steuerrichtlinien oder Fachkommentareersetzen, sondern in knapper Form nur diejenigen Prüfpunkteaufführen, bei denen erfahrungsgemäß Steuerausfälle eintretenkönnen, weil sie bei überschlägiger Prüfung nicht unbedingt auffallen.Weiterhin muss der Körperschaftsteuerbezirk mehr Kontrollmitteilungenfertigen, die in anderen steuerfestsetzenden Stellen von besonderer Bedeutungsind. Zu nennen wären hier insbesondere der Einkommensteuerbezirk<strong>des</strong> Gesellschafters, die Erbschaftsteuerstelle und die Grunderwerbsteuerstelle.Der <strong>LRH</strong> hat die festgestellten Defizite und seine vorgenannten Anregungendem Finanzministerium NRW mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten.30.5 Stellungnahme <strong>des</strong> FinanzministeriumsDas Finanzministerium hat wegen der Komplexität der Sachverhalte undder zum Teil erforderlichen Abstimmung zwischen dem Bund und denLändern mit Schreiben vom 07.02.<strong>2000</strong> nicht abschliessend geantwortet.Es zeigt sich dem Vorschlag <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> gegenüber aufgeschlossen, dieKriterien für intensiv zu bearbeitende Fälle um ein umsatzabhängigesMerkmal zu ergänzen. Eine Modifikation der bun<strong>des</strong>einheitlich abgestimmtenAuswahlkriterien begrenzt auf das Land NRW wird jedoch voreiner Überarbeitung dieser Regelungen abgelehnt. Bis zur generellenÜberarbeitung der bun<strong>des</strong>einheitlichen Kriterien zur Bestimmung der intensivzu prüfenden Fälle favorisiert das Finanzministerium eine Qualitätssteigerungdurch die Einrichtung punktuell intensiv zu bearbeitender Themenbereiche(„Prüffelder“).

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