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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 245 - AllgemeineFinanzverwaltungEpl. 2030.3.2.1 Beanstandete EinzelfälleNachfolgend werden drei Beispiele für die materiell-rechtlichen Feststellungen<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> dargestellt:30.3.2.1.1 Die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft wurden von dem Besitzunternehmennicht mit den Anschaffungskosten, sondern stets in Höhe<strong>des</strong> jeweiligen Stammkapitals aktiviert. Diese unzutreffende bilanzielleBehandlung erfolgte auch für den Veranlagungszeitraum, in dem dasStammkapital mit Beschluss der Gesellschafterversammlung aus Gesellschaftsmittelnum 770.000 DM auf 880.000 DM erhöht wurde.Auf Grund der Beanstandung <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> wurden die Anschaffungskostender Beteiligung um 770.000 DM gemindert. Der für das Kalenderjahr 1997zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbetrieb erhöhte sich dementsprechendund führte zu Steuernachforderungen von rd. 304.000 DM.30.3.2.1.2 Die zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen bestehende Betriebsaufspaltungist erst im Zuge einer Außenprüfung festgestellt worden.Der Wert der Anteile an der Kapitalgesellschaft sowie der Umfang <strong>des</strong>Betriebsvermögens <strong>des</strong> Besitzunternehmens wurden vom Betriebsprüferunzutreffend ermittelt. Die bei Wegfall der personellen Verflechtung in unzutreffenderHöhe erfolgte Besteuerung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenenstillen Reserven führte zu einem Steuerausfall von rd.134.000 DM.30.3.2.1.3 Aus den Bilanzen einer GmbH war zu erkennen, dass den Geschäftsführernneben den Grundgehältern auch jeweils eine Tantieme zugesagtworden war. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen hierüber befandensich nicht bei den Akten.

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