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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 211 - MURL-Epl. 1027.2 Optimierung der Einnahmen aus VerwaltungsgebührenZum Ausgleich der Kosten für die besondere öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit(Amtshandlung) einer Behörde werden in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Verwaltungsgebühren auf der Rechtsgrundlage <strong>des</strong> Gebührengesetzesfür das Land NRW (GebG NRW) erhoben. Für welche Amtshandlungeiner Behörde in welcher Höhe eine Gebühr zu entrichten ist,bestimmt sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, derenBestandteil ein Allgemeiner Gebührentarif für alle Verwaltungszweige <strong>des</strong>Lan<strong>des</strong> ist. In den einzelnen Tarifstellen <strong>des</strong> Allgemeinen Gebührentarifsist der Gegenstand der gebührenpflichtigen Amtshandlung benannt unddie Gebühr nach Art und Höhe festgelegt. Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnungerlässt und verkündet der Innenminister für die Lan<strong>des</strong>regierungals Rechtsverordnung; in regelmäßigen Zeitabständen ändertoder ergänzt er die Tarifstellen <strong>des</strong> Allgemeinen Gebührentarifs auf Vorschlagder Fachministerien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Wie im Verwaltungsvollzug dieTarifstellen umgesetzt werden, unterliegt der Fachaufsicht der Ministerien;in deren Ressortverantwortung fällt auch die Frühaufklärung eines Bedarfsan neuen Tarifstellen (Gebühren-Monitoring).27.2.1 Ausschöpfung <strong>des</strong> Gebührenrahmens bei RahmengebührenIn einer Vielzahl der Tarifstellen ist die Gebühr nicht durch einen festenSatz (Festgebühr) bemessen, sondern durch Rahmensätze (Rahmengebühr).Dieser Gebührenrahmen kann zwischen der Unter- und Obergrenze<strong>des</strong> Gebührensatzes eine erhebliche Bandbreite aufweisen (z. B. Tarifstelle24.3.18: Gebühr DM 200 bis 10.000). Maßgeblich für die konkreteGebührenhöhe innerhalb <strong>des</strong> Gebührenrahmens soll nach der Gesetzeslageneben dem mit der Amtshandlung üblicherweise verbundenen Verwaltungsaufwand„...die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der son-

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