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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 263 - AllgemeineFinanzverwaltungEpl. 20Finanzamt ist dem gefolgt und hat mitgeteilt, dass der Steuerpflichtige dieangeforderten 124.000 DM nachgezahlt hat.31.3.4.3 FazitDie komplizierte Weisungslage hat dazu geführt, dass Verantwortlichkeitennicht hinreichend deutlich waren und dass sich die eine auf die andereStelle verließ, sich also keiner für den Steuerfall voll verantwortlich fühlte.Der den Anweisungen zu Grunde liegende Grundsatz, dass eine arbeitsaufwändigeDoppelarbeit nach Möglichkeit vermieden werden soll, hattesich infolge<strong>des</strong>sen ins Gegenteil verkehrt. Nunmehr hat in vielen Fällenkeine Stelle mehr eine intensive Prüfung durchgeführt, obwohl dies wegender Bedeutung der Steuerfälle vorgesehen war.31.4 Zusammenfassung<strong>LRH</strong> und RPA St haben rd. ein Viertel der in NRW als Einkunftsmillionäreeingestuften Steuerfälle geprüft. Dabei hat sich für die in den sog. bedeutendenSteuerfällen enthaltenen Einkunftsmillionäre eine überraschendhohe Fehlerquote ergeben. Sie liegt in den Festsetzungsfinanzämtern beird. 29 v. H. und bei rd. 30 v. H. in den Betriebsprüfungsfinanzämtern. Dasist nahezu eine Verdoppelung gegenüber der zuletzt bei den bedeutendenSteuerfällen festgestellten Fehlerquote von durchschnittlich 15 v. H. Ineinzelnen Festsetzungsfinanzämtern lag die Fehlerhäufigkeit sogar beinahezu 50 v. H.Im Hinblick darauf, dass zur Steigerung der Bearbeitungsqualität die Betriebsprüfungsstellenin den Besteuerungsvorgang eingeschaltet waren,hätte das Ergebnis deutlich besser ausfallen müssen.

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