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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 246 - AllgemeineFinanzverwaltungEpl. 20Der <strong>LRH</strong> hat das Finanzamt aufgefordert, die besteuerungserheblichenUnterlagen anzufordern. Aus den vorgelegten Anstellungsverträgen undden Tantiemevereinbarungen ergab sich, dass den Geschäftsführern Tantiemenfür einen Zeitraum gewährt worden waren, für den mangels Anstellungsverhältniskein Anspruch mehr bestand. Die somit als verdeckteGewinnausschüttungen zu behandelnden Zahlungen führten zu betrieblichenMehrsteuern in Höhe von rd. 76.600 DM.30.3.3 Finanzielle Bedeutung der PrüfungDa aufklärungsbedürftige Ansatzpunkte erst erkennbar sind, wenn dieentscheidungserheblichen Verträge lückenlos vorliegen, kann die finanzielleBedeutung der Prüfung nur schwer konkretisiert werden. Erheblichefiskalische Auswirkungen dürften sich jedoch im Hinblick auf die Vielzahlder betroffenen Steuerfälle mit fehlenden Unterlagen ergeben.Erste vorliegende Stellungnahmen der Finanzverwaltung lassen bereitsauf eine nicht unerhebliche steuerliche Relevanz schliessen. Darüber hinaussind nach Anforderung der Verträge finanzielle Ergebnisse auf Grundder erst dann möglichen abschliessenden Bearbeitung der Fälle zu erwarten.Außerdem ergeben sich Mehrsteuern insbesondere aus Fallkonstellationenmit Auswirkungen auf künftige Veranlagungszeiträume.30.4 Anregungen <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s30.4.1 Auswahlkriterien für intensiv zu prüfende KörperschaftsteuerfälleIn organisatorischer Hinsicht haben die Feststellungen bei den sechs geprüftenFinanzämtern ergeben, dass die Kriterien für intensiv zu bearbeitendeFälle bei der Körperschaftsteuer um ein umsatzabhängiges Merk-

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