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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 1 - AllgemeinesAAllgemeines1 Gegenstand <strong>des</strong> BerichtsDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (<strong>LRH</strong>) hat das Ergebnis seiner Prüfung im Geschäftsjahr1999 (01.01.1999 - 31.12.1999) in diesem Jahresbericht fürden Landtag zusammengefasst, der auch der Lan<strong>des</strong>regierung zugeleitetwird (Art. 86 Abs. 2 LV und § 97 Abs. 1 bis 3 LHO).Der Bericht gibt den Stand Ende April <strong>2000</strong> wieder.Die wesentlichen Aussagen sind den einzelnen Beiträgen in Form einesLeitsatzes vorangestellt. Als erste Information über den Inhalt <strong>des</strong> Jahresberichtssind alle Leitsätze auf den Seiten 7 bis 14 zusammengefasst.Der Bericht enthält nur eine Auswahl aus den vielfältigen Prüfungsergebnissen.Verallgemeinerungen in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführungder einzelnen Verwaltungen können weder aus den imJahresbericht enthaltenen Beiträgen noch daraus hergeleitet werden, dassPrüfungsergebnisse nicht zu einer Darstellung in diesem Bericht geführthaben.Der unterschiedliche Umfang der Beanstandungen in den einzelnen Bereichenerklärt sich sowohl daraus, dass der <strong>LRH</strong> nach seinem Ermessendie Prüfung beschränken und Rechnungen ungeprüft lassen kann (§ 89Abs. 2 LHO), als auch daraus, dass die Schwerpunkte, die der <strong>LRH</strong> fürseine Prüfungen setzt, ständig verlagert werden.

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