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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 63 - Lan<strong>des</strong>schulden7.2 Schulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>7.2.1 KreditermächtigungFür das Haushaltsjahr 1998 verfügte der Finanzminister nachseiner Berechnungsmethode über folgende Kreditermächtigungenzur Aufnahme von Kreditmarktmitteln:- fortgeltende Ermächtigung ausdem Haushaltsjahr 1997 gemäߧ 18 Abs. 3 LHO4.794,0 Mio. DM- Ermächtigung gemäß § 2Abs. 1 HG 1998 i. V. m. § 18Abs. 3 LHO7.458,0 Mio. DM§ 2 Abs. 2 S. 1HG 1998 17.214,0 Mio. DMund§ 2 Abs. 2 S. 2 Buchst. bHG 1998 0,6 Mio. DM 24.672,6 Mio. DMGesamtkreditermächtigung29.466,6 Mio. DMNach der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung im Haushaltsjahr1998 (Bruttokreditaufnahme) in Höhe von 23.566,9 Mio. DM betrug diefortgeltende Kreditermächtigung für das Jahr 1999 (§ 18 Abs. 3 LHO)5.899,7 Mio. DM.

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