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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 251 - AllgemeineFinanzverwaltungEpl. 2031 Besteuerung der EinkunftsmillionäreDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> und das Rechnungsprüfungsamt für Steuernhaben durch eine lan<strong>des</strong>weite Prüfung festgestellt, dass die Besteuerungder Einkunftsmillionäre eine zu hohe Fehlerquote aufweist.Auch die Einschaltung der Betriebsprüfung in den Besteuerungsvorganghat die Bearbeitungsqualität nicht gesteigert.Wegen der steuerlichen Bedeutung ist für Einkunftsmillionäre grundsätzlicheine Betriebsprüfung vorgesehen. Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>hält es für erforderlich, die Zahl der Betriebsprüfungen bei Einkunftsmillionärendeutlich zu steigern und gleichzeitig auch in diesemBereich für eine Qualitätssicherung zu sorgen.31.1 AusgangslageDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> und das Rechnungsprüfungsamt für Steuern(RPA St) haben über viele Jahre bedeutende Steuerfälle (Steuerpflichtigemit Einkünften über 400.000 DM) geprüft und dabei in der Tendenz eineVerbesserung der Bearbeitungsqualität feststellen können. Die Quote derBearbeitungsfehler mit einer steuerlichen Auswirkung von min<strong>des</strong>tens10.000 DM lag gegen Ende der Prüfung bei einem Mittelwert von rd.15 v. H. Erfasst wurden Bearbeitungsfehler mit einer Summe der voraussichtlichnachzuerhebenden oder endgültig ausgefallenen Steuern fürmehrere Jahre oder mehrere Steuerarten von min<strong>des</strong>tens 10.000 DM.Schwerpunkt der Prüfung war die Einkommensteuer, wobei, soweit erforderlich,auch Feststellungen zu anderen Steuerarten getroffen wurden.Nach Abschluss dieser Prüfung hat der <strong>LRH</strong> in einer gesonderten Prüfungden Qualitätsgrad der Steuerfestsetzung bei Einkunftsmillionären untersucht.Da diese Steuerfälle nach ihrem fiskalischen Gewicht die obere

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