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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 128 - JM-Epl. 04Justizministerium (Epl. 04)17 Förderprogramme im Bereich der JustizDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat Förderprogramme im Geschäftsbereich<strong>des</strong> Justizministeriums geprüft und ist dabei vor allem der Fragenachgegangen, ob die Mittel bestimmungsgemäß und wirtschaftlicheingesetzt wurden. Die Feststellungen <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>führten zur Einstellung eines Förderprogramms und in anderen Fällenzu Rückforderungen. Hinsichtlich der Förderung <strong>des</strong> Täter-Opfer-Ausgleichs ist zwischen Justizministerium und <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>noch offen, ob der Zuwendungszweck auch auf andere Weise undmit geringerem Aufwand erreicht werden könnte.Der <strong>LRH</strong> hat vom Justizministerium (JM) bewirtschaftete Zuwendungen<strong>des</strong> Haushaltsjahres 1996 geprüft. In diesem Jahr waren erstmals Mittelfür die Förderung gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung oder Verkürzungvon Ersatzfreiheitsstrafen und Mittel zur Förderung <strong>des</strong> Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) in einem Gesamtumfang von 1,65 Mio. DM veranschlagt.Außerdem wurden seit längerem bestehende Förderprogrammezur Straffälligenhilfe (3,1 Mio. DM) in die Prüfung einbezogen. Im Haushaltsplan<strong>des</strong> Jahres <strong>2000</strong> sind für alle diese Förderbereiche insgesamt6,6 Mio. DM vorgesehen.17.1 Bei der Prüfung, ob die Mittel zweckentsprechend und wirtschaftlich verwendetwurden, hat der <strong>LRH</strong> etliche Verstöße gegen zuwendungsrechtlicheBestimmungen festgestellt. Auf Grund <strong>des</strong>sen hat das Land Erstattungsforderungenvon rd. 130.000 DM geltend gemacht, die in einemUmfang von rd. 110.000 DM zu Rückzahlungen geführt haben. Zudem hat

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