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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 166 - MSWWF-Epl. 05vor, das von den Schulen eigenverantwortlich eingesetzt werde. Nebender Entwicklung einer geeigneten Software seien insoweit aber nochdatenschutzrechtliche und personalvertretungsrechtliche Fragen zu klären,die erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nähmen.Schon jetzt unterstütze es aber Bezirksregierungen und Schulen bei derEntwicklung vereinfachter Erhebungsinstrumente, die den Schulen ohneallzu belastenden Mehraufwand eine Datenbasis für die sachgerechteSteuerung <strong>des</strong> Systems zur Verfügung stellen könnten.• Zu den vom <strong>LRH</strong> aufgelisteten Ausfallgründen schulorganisatorischerArt hat das Ministerium im Einzelnen Stellung genommen. Zusammenfassendkann festgehalten werden, dass es die Schulaufsicht auf dieseSachverhalte gesondert hingewiesen hat. Soweit sie auf einem Verstoßgegen geltende Vorschriften beruhten, soll die Schulaufsicht zukünftigverstärkt auf die Einhaltung dieser Vorschriften achten und dies inStichproben auch kontrollieren. Im Übrigen soll sie in sonstiger geeigneterWeise darauf hinwirken, dass die geübte Praxis im Interesse vonweniger Unterrichtsausfall geändert wird.19.8 Weiterer SchriftwechselDer <strong>LRH</strong> hat das MSWWF gebeten, ihn über den Fortgang der Bemühungen,den Schulen ein Erhebungsinstrument zur eigenverantwortlichen Erfassung<strong>des</strong> Unterrichtsausfalls an die Hand zu geben, zu unterrichtenund ihm außerdem zu gegebener Zeit mitzuteilen, ob die von ihm zu denschulorganisatorischen Ausfallgründen getroffenen Maßnahmen zu einerReduzierung <strong>des</strong> Unterrichtsausfalls geführt haben. Überdies hat der <strong>LRH</strong>um Stellungnahme gebeten, mit welchen konkreten Maßnahmen dem hohenUnterrichtsausfall in der gymnasialen Oberstufe begegnet werdensoll.

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