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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 197 - MWMTV-Epl. 08schussgewährung zu Grunde liegenden Geschäftsbetrieb zum12.12.1999.Zwar wurde die Veranstaltungshalle seit dem 14.01.<strong>2000</strong> für 3 ½ Monatemit einer neuen Aufführung betrieben. Dem <strong>LRH</strong> liegt aber noch kein Konzeptzu einer darüber hinausgehenden Weiterführung der Betriebsstättevor; er hat auch keine Kenntnis von geeigneten Maßnahmen zur Besicherungevtl. weiterer Rückzahlungsforderungen erhalten. Das Ministeriumhat die Zahl der drei Jahre nach Beendigung der Investitionsmaßnahmevorhandenen Arbeitsplätze bislang nicht mitgeteilt.Der <strong>LRH</strong> sieht sich durch die in das Insolvenzverfahren mündende wirtschaftlicheEntwicklung <strong>des</strong> Zuschussempfängers in der Auffassung bestätigt,die Hausbank so lange nicht aus der Haftung für die Rückzahlungsverpflichtungfür den Zuschuss zu entlassen, als ernstliche Zweifelan der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel bestehen.Der Schriftwechsel mit dem Ministerium dauert noch an.

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