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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 12 - Leitsätze24 Personalausgaben eines ZuwendungsempfängersDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat bei der Prüfung der Bewirtschaftungvon Zuwendungen aus dem Technologieprogramm Wirtschaft festgestellt,dass ein Zuwendungsempfänger, <strong>des</strong>sen Gesamtausgabenüberwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestrittenwerden, seinen Geschäftsführer finanziell erheblich besser stellt alsvergleichbare Bedienstete <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Er hat dem Ministerium denVerstoß gegen das gesetzliche Besserstellungsverbot mitgeteilt.Bislang hat das Ministerium dieses Problem nicht gelöst. Durch diezögerliche Behandlung der Angelegenheit droht dem Land ein nichtunerheblicher Nachteil.25 Bau eines innerstädtischen StraßentunnelsDurch den mit öffentlichen Mitteln geförderten Bau eines Straßentunnelsentfiel der ebenerdige Verkehrsraum. Die so frei gewordeneFläche wurde von der Stadt, die das Vorhaben durchführte, zum Teilals Bauland ausgewiesen. Der Verkehrswert der Baugrundstückewurde entgegen den Förderrichtlinien nicht von den zuwendungsfähigenKosten <strong>des</strong> Vorhabens abgesetzt.Außerdem nahm die Stadt Lan<strong>des</strong>mittel für Bauleistungen in Anspruch,die nicht Bestandteil der Fördermaßnahme waren.Im Rahmen <strong>des</strong> Vorhabens wurden städtebauliche Kosten abgerechnet,die nicht Gegenstand der Förderung der kommunalen Straßenbaumaßnahmewaren.26 Zuwendung für die Erweiterung einer KläranlageDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat die Verwendung einer im Jahr 1993bewilligten Zuwendung an einen Zweckverband für die Erweiterungeiner Kläranlage geprüft. Es wurde festgestellt, dass die tatsächlichangefallenen zuwendungsfähigen Ausgaben der Baumaßnahme erheblichniedriger waren als die veranschlagten Kosten und dassmehrere im Zuge der Baumaßnahme durchgeführte Einzelmaßnahmennicht zuwendungsfähig waren. Diese Feststellungen führten zuRückforderungen in Höhe von rund 23 Millionen DM durch die für dieBewilligung zuständige Bezirksregierung. Der Zweckverband hat dengeforderten Betrag im Jahr 1999 an das Land zurückgezahlt, jedochWiderspruch eingelegt.

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