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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 232 - MBW-Epl. 1428.2 Der <strong>LRH</strong> hat gegen die Anwendung der ergebnisorientierten BerechnungBedenken erhoben. Nach seiner Auffassung wird die gewählte Methodenicht vom Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften gedeckt. Der im Gesetzestextverwendete Begriff „Zinseinnahmen“ ist eindeutig als liquiditätsbezogeneGröße bestimmt und kann nicht mit dem Begriff der Zinserträgegleichgesetzt werden. Da mit Einnahmen nur Ausgaben korrespondierenkönnen, kann es sich bei dem im Gesetzestext verwendeten Begriff„Zinsen“ nur um Ausgaben für Zinsen handeln. Insoweit ist der Gesetzestexteindeutig und zwingt dazu, zur Ermittlung <strong>des</strong> negativen Zinssaldosdie liquiditätsorientierte Berechnungsmethode auf der Basis von Einnahmenund Ausgaben anzuwenden.Um die finanziellen Auswirkungen der beiden Methoden auf den Lan<strong>des</strong>haushaltfestzustellen, wollte der <strong>LRH</strong> auf der Basis von Ist-Werten einenVergleich durchführen. Dieser ergab, dass bis auf eine Ausnahme diejährlichen Aufwendungen die Ausgaben überstiegen; insgesamt errechnetesich der übersteigende Betrag für den Zeitraum 1990 bis 1997 aufinsgesamt 182,1 Mio. DM. Da die WFA nicht alle erforderlichen Daten zurVerfügung gestellt hat, musste die Berechnung sich auf die Gegenüberstellungvon Ausgaben und Aufwendungen beschränken.Im Gegensatz zur Ausgaben-/Aufwandseite war ein Vergleich der Einnahmenund der Erträge nicht möglich, weil die jährlichen Einnahmennicht ermittelt werden konnten. Selbst die WFA sah sich auf die noch währendder örtlichen Prüfung geäußerte ausdrückliche Bitte <strong>des</strong> <strong>LRH</strong> hin außerStande, die Höhe der Einnahmen, selbst für den eingegrenzten Zeitraumvon 1993 bis 1996, auch nur annähernd anzugeben. Eine entsprechendeErfassung sei nach Auffassung der WFA mit außerordentlich hohemPersonal- und technischem Aufwand verbunden und buchungstechnischkaum zu realisieren. Aus diesem Grunde sei es auch nicht möglich,den negativen Zinssaldo mit Hilfe der Einnahmen-/Ausgabenrechnung zuermitteln.

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