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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 189 - MSWWF-Epl. 05• Die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung wurden von9 Studierendenschaften nicht beachtet.• Notwendige Nachtragshaushaltspläne waren in 7 Fällen nicht aufgestelltworden.22.2.2 Die Buchführung der geprüften Studierendenschaften war überwiegendnicht ordnungsgemäß; teilweise wies sie sogar grundlegende Mängel auf:• So hatten 3 Studierendenschaften überhaupt keine Buchführung eingerichtet.• Von den verbleibenden 12 Studierendenschaften hatten 9 nicht ordnungsgemäßBuch geführt:- Die Mängel bestanden in erster Linie darin, dass nicht in der vorgeschriebenenzeitlichen Abfolge und nicht oder nicht ordnungsgemäßtitelbezogen Buch geführt wurde.- Bei DV-gestützten Buchführungen waren zumeist keine Vorkehrungengetroffen worden, die Unbefugten den Zugriff auf die Daten zuverwehren. Bei der Studierendenschaft einer Hochschule warenVeränderungen von Buchungen jederzeit möglich, ohne dass dieseerkennbar waren.- Rechnungsergebnisse wurden vielfach verspätet und fehlerhaftaufgestellt; dabei gab es häufig keine Übereinstimmung zwischenBuch und Bestand. In zurückliegenden Haushaltsjahren wurden bei4 Studierendenschaften überhaupt keine, in 4 weiteren Fällen nichtdurchgängig Rechnungsergebnisse aufgestellt.22.2.3 Eigenkontrollen in Form regelmäßiger Kassenbestandsaufnahmen, unvermuteterKassenprüfungen und Jahresabschlussprüfungen wurdenhäufig nicht durchgeführt, sodass Fehlentwicklungen nicht erkannt und

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