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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 284 - BeratungenArbeitsrückstände in angemessener Zeit abgebaut, neue Rückständevermieden und die Haushaltsunterlagen künftig fristgerecht vorgelegt werden.Darüber hinaus sollten die bereits erkannten Möglichkeiten, besonders arbeitsintensiveAufgaben durch den Einsatz geeigneter DV-Programme zuunterstützen, konsequenter genutzt werden.Hinsichtlich der Berechnung der Versorgungsbezüge hält es der <strong>LRH</strong> unterwirtschaftlichen Gesichtspunkten für nicht vertretbar, die dafür benötigteFachkompetenz bei allen oberen Schulaufsichtsbehörden vorzuhalten.Die Berechnung der Versorgungsbezüge sollte daher zentralisiertwerden. Insoweit bietet sich – wegen der bereits vorhandenen Fachkompetenz– eine Übertragung der Aufgaben auf das LBV geradezu an.Im Übrigen bleibt hinsichtlich dieses Problemkreises anzumerken, dasskünftige Fälle auch durch einen fiktiven Versorgungszuschlag zu den laufendenPersonalkosten <strong>des</strong> aktiven Personals refinanziert werden könnten.Bei einer Änderung <strong>des</strong> EFG könnte darüber hinaus darauf verzichtetwerden, den Anteil der Planstelleninhaber verbindlich vorzugeben, sodassdie Ersatzschulen vermehrt Angestellte beschäftigen könnten und die Versorgungsproblematikdamit entfiele.Der <strong>LRH</strong> hat seine Feststellungen und Empfehlungen im Juli 1999 demMSWWF, dem IM und FM mit der Bitte um Stellungnahme (IM und FM nurzu dem Fragenkomplex Versorgungsbezüge) zugeleitet.

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