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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 188 - MSWWF-Epl. 0522.2 Feststellungen der RPÄDie Haushaltsvolumina der Studierendenschaften haben sich seit derEinführung <strong>des</strong> Semestertickets in den Jahren 1992 / 1993 häufig nahezuverdreifacht: So hatten die geprüften Studierendenschaften im abgelaufenenHaushaltsjahr Einnahmen in Höhe von insgesamt rd. 54 Mio. DM; davonentfielen mehr als 2/3, nämlich rd. 37 Mio. DM, zweckgebunden aufdas Semesterticket.22.2.1 Bei den Prüfungen der Studierendenschaften stellten die RPÄ schwerwiegende Verstöße gegen die einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungenfest:• So gab es bei 12 der 15 geprüften Studierendenschaften für das zuletztabgelaufene Haushaltsjahr keine nach Maßgabe der geltendenVorschriften aufgestellten Haushaltspläne. Für die Vorjahre lagenHaushaltspläne bei einer Studierendenschaft überhaupt nicht und bei5 Studierendenschaften nicht durchgängig vor.• Nahezu die Hälfte aller geprüften Studierendenschaften verstieß gegenden Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Dies geschah insbesonderedadurch, dass sie Überschüsse/Fehlbeträge im Bereich <strong>des</strong>allgemeines Haushalts saldiert mit zweckgebundenen Einnahmen ausdem Semesterticketbereich auswiesen. Dadurch wurde der unzutreffendeAnschein erweckt, die jeweilige Studierendenschaft verfüge inhohem Maße über freie Mittel, obwohl ein Großteil dieser Gelder bereitsfür die Bezahlung <strong>des</strong> Semestertickets im folgenden Haushaltsjahrgebunden war.• Nahezu zwei Drittel der Studierendenschaften hatte im Interesse einesHaushaltsausgleichs z. T. deutlich überhöhte Einnahmeansätze ausgewiesen,obwohl diese durch ihre eigenen Erfahrungen aus den Vorjahrenin keiner Weise gestützt wurden.

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