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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- VIII - Vorwortbelegt, hat diese den bislang schleppend vorangehenden Abbau entbehrlicherStellen in der Lan<strong>des</strong>verwaltung nicht deutlich beschleunigen können.Zudem hat der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> festgestellt, dass die Gesamtzahl derStellen im Lan<strong>des</strong>haushalt seit 1993 trotz der Realisierung von mehr als11.000 kw-Vermerken infolge der Schaffung neuer Stellen nur geringfügigzurück gegangen ist. Insoweit ist der mit dem Abbau der kw-Vermerke beabsichtigteEntlastungseffekt für die zukünftigen Haushalte nahezu wiederaufgezehrt worden.Es bleibt daher unverändert die Forderung <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s imRaum, Maßnahmen zu ergreifen, die die beschleunigte Realisierung vonkw-Vermerken ermöglichen. Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> wird die zum01.01.<strong>2000</strong> eingerichtete Personalagentur und andere Maßnahmen derLan<strong>des</strong>regierung, den Abbau von kw-Stellen zügig voranzubringen, weiterhinkritisch begleiten.Wie Einsparungen im Personalbereich der Finanz- und Bauverwaltungsowie in der Justiz und im Hochschulbereich durch organisatorische Veränderungenoder vermehrtem Einsatz der Informationstechnik erzielt werdenkönnen, hat der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> in diesem Jahresbericht in verschiedenenBeiträgen aufgezeigt.Ein Schritt zur Ausgabenreduzierung ist die begonnene Verwaltungsreform.Diese Maßnahme muss jedoch mit einer konsequenten Aufgabenkritikund Vorschriftenüberprüfung einhergehen, die sowohl unter demAspekt der Vollzugskritik als auch der Zweckkritik durchzuführen ist.Der Jahresbericht enthält nur einen kleinen Ausschnitt der umfangreichenPrüfungstätigkeit <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s und der sechs StaatlichenRechnungsprüfungsämter. Die in den wiedergegebenen Beiträgen festgestelltenMängel dürfen daher in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführungder einzelnen Verwaltungen nicht verallgemeinert werden.

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