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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 269 - Beratungen(+ 14 bei 25 Neugründungen und 11 aufgelösten Schulen) als im Jahr1993, mehr Schüler (+ 10.389) und mehr Lehrer (+ 562).1993 1994 1995 1996 1997Veränderung1993-1997Ersatzschulen 394 403 408 408 408 + 3,6 %Schüler 163.327 165.083 167.111 169.269 173.716 + 6,4 %Lehrer 10.524 10.755 10.860 10.985 11.086 + 5,3 %Übersicht 1: Ausgangsdaten in den Jahren 1993 bis 1997Die Lan<strong>des</strong>zuschüsse stiegen in diesem Zeitraum um rd. 254,2 Mio. DMauf rd. 1.557,5 Mio. DM (+ 19,5 %).Die Konkretisierung <strong>des</strong> in der LV nicht näher definierten Rechtsanspruchsder Ersatzschulen auf die „erforderlichen öffentlichen Zuschüsse“ist durch das EFG und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften(VVzEFG) geschehen.Danach wird die staatliche Förderung nach dem individuellen Haushaltsfehlbetragjeder einzelnen Ersatzschule bemessen, der aus der beim jährlichenRechnungsabschluss ermittelten Differenz zwischen den fortlaufendenAusgaben und Einnahmen der Schule besteht (Defizitdeckungsprinzip).Welche Ausgaben in welcher Höhe in diese Fehlbetragsrechnungeinfließen dürfen und welche Einnahmen eingestellt werden müssen, istim EFG im Einzelnen geregelt. Nach § 7 EFG ist genereller Maßstab wieauch obere Grenze für die anrechenbaren Ausgaben der Ersatzschulendie Höhe der Aufwendungen vergleichbarer öffentlicher Schulen (Prinzipder Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen). Daneben enthalten dasEFG und die VVzEFG eine Vielzahl weiterer Regelungen, die - zum Teildurch Verweis auf andere Vorschriften außerhalb <strong>des</strong> EFG - im Detail si-

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