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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 37 - Haushaltsrechnung 985.11 TransferausgabenDie Finanzwirtschaft versteht unter Transferausgaben die Leistungen <strong>des</strong>Staates an Dritte - andere öffentliche Aufgabenträger, Privatpersonen oderUnternehmen -, denen keine unmittelbar zurechenbare Gegenleistung gegenübersteht.Dazu zählen nicht nur freiwillige Leistungen, sondern auchAusgaben, die durch Gesetz gebunden sind. Auf den Beitrag Nr. 29 <strong>des</strong>Jahresberichts 1998 wird Bezug genommen.Die Transferausgaben haben sich seit dem Jahr 1990 wie folgt entwickelt:HaushaltsjahrTransferausgabenAnteil an den bereinigtenGesamtausgabenAnteil an den bereinigtenGesamteinnahmenMio. DM v. H.1990 29.505,7 43,8 46,81991 30.626,8 43,2 45,91992 31.621,2 42,3 43,61993 34.974,2 44,0 46,61994 36.698,7 44,7 48,41995 38.152,4 44,7 47,71996 37.826,5 44,1 48,11997 38.569,3 43,7 49,41998 37.342,6 42,4 45,71999 37.154,5 41,7 43,9

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