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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 228 - MURL-Epl. 10wiederholt versichert, dass der Abschluss neuer Rahmenverträge zu verbessertenBedingungen „in Kürze“ zu erwarten sei; für den <strong>LRH</strong> stehe ausheutiger Sicht die Ernstlichkeit dieser Erklärungen in Frage. Der <strong>LRH</strong> hatdas Ministerium dringend gebeten, die Verhandlungen mit den EVU umgehendwieder aufzunehmen und sie zu einem Abschluss zu bringen. Wieder <strong>LRH</strong> betont hat, sollten die neuen Rahmenverträge in ihren Rechtsfolgenan den Zeitpunkt <strong>des</strong> Außerkrafttretens der alten Rahmenverträgeanknüpfen. Wegen der langen Zeitdauer seit Abbruch der Verhandlungenhält der <strong>LRH</strong> es im Übrigen nicht für vertretbar, in Bezug auf die inhaltlicheVerhandlungsposition <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> die Gespräche mit den EVU dort fortzusetzen,wo sie seinerzeit abgebrochen worden sind; nach Ansicht <strong>des</strong><strong>LRH</strong> muss geprüft werden, inwieweit sich die Verhandlungsgrundlagen alsFolge <strong>des</strong> Zeitablaufes inzwischen zu Gunsten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verschobenhaben.Das Ministerium hat in seiner ersten Antwort vom 29.12.1999 mitgeteilt,dass es die EVU aufgefordert habe, die Verhandlungen umgehend wiederaufzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, will das MURL die Forstämteranweisen, den Bitten der EVU auf Neuabschluss von Gestattungsverträgenvorerst nicht mehr zu entsprechen.27.4 SchlussfolgerungDurch die Ergebnisse seiner Prüfungen im Geschäftsbereich <strong>des</strong> MURL,zu denen die Feststellungen der RPÄ wesentlich beigetragen haben, siehtsich der <strong>LRH</strong> in seiner grundsätzlichen Auffassung bestätigt, dass in denGebühren und Entgelten nicht unerhebliche Einnahmereserven für dasLand begründet liegen. Im Jahresdurchschnitt der letzten fünf Haushaltsjahrehaben die Verwaltungseinnahmen aus Gebühren und Entgelten

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