12.07.2015 Aufrufe

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 14 - Leitsätze30 Bearbeitung der KörperschaftsteuerDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> ist der Auffassung, dass die Kriterien zurBestimmung intensiv zu prüfender Steuerfälle eine auf die Problembereiche<strong>des</strong> Körperschaftsteuerrechts zugeschnittene Fallauswahlnicht ausreichend gewährleisten. Eine intensive Prüfung der Steuererklärungenvon Kapitalgesellschaften, die trotz eines Umsatzes über3 Millionen DM nur einen geringen Gewinn ausweisen, ist nicht angeordnet.Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hält es für geboten, die Auswahlkriterienfür eine intensive Prüfung von Kapitalgesellschaften auch am Umsatzauszurichten. Darüber hinaus scheint es erforderlich, die Bearbeitungder Steuererklärungen durch gezielte Maßnahmen derFachaufsicht zu verbessern.31 Besteuerung der EinkunftsmillionäreDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> und das Rechnungsprüfungsamt für Steuernhaben durch eine lan<strong>des</strong>weite Prüfung festgestellt, dass die Besteuerungder Einkunftsmillionäre eine zu hohe Fehlerquote aufweist.Auch die Einschaltung der Betriebsprüfung in den Besteuerungsvorganghat die Bearbeitungsqualität nicht gesteigert.Wegen der steuerlichen Bedeutung ist für Einkunftsmillionäre grundsätzlicheine Betriebsprüfung vorgesehen. Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>hält es für erforderlich, die Zahl der Betriebsprüfungen bei Einkunftsmillionärendeutlich zu steigern und gleichzeitig auch in diesemBereich für eine Qualitätssicherung zu sorgen.32 ErsatzschulfinanzierungDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat in einer Querschnittprüfung die Finanzierungder Ersatzschulen in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> untersucht. Nachseinen Feststellungen verursachen die sehr detaillierten Finanzierungsregelungeneinen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand sowohlbei den beteiligten Lan<strong>des</strong>behörden als auch bei den Ersatzschulträgern.Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat <strong>des</strong>halb angeregt, die Finanzierungauf ein möglichst einfach zu handhaben<strong>des</strong> Pauschalierungssystemumzustellen. Dadurch könnte der Verwaltungsaufwandganz erheblich reduziert und die Eigenverantwortung der Schulträgergestärkt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!