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2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

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- 75 - Prüfung von RaumprogrammenIm Falle der Anmietung von Gebäuden sind die Raumbedarfspläne dervorgefundenen räumlichen Situation anzupassen.9.1 Prüfungstätigkeit <strong>des</strong> <strong>LRH</strong>Bis zum Jahr 1997 hat der <strong>LRH</strong> Neubauten oder Um- und Erweiterungsbautenvon Lan<strong>des</strong>behörden nach Aufstellung der Haushaltsunterlagenoder nach Fertigstellung der Bauwerke geprüft. Dabei hat er festgestellt,dass die Raumprogramme für diese Baumaßnahmen oftmals auf überhöhtenFlächenansätzen beruhten. Die hierauf ergangenen Beanstandungen<strong>des</strong> <strong>LRH</strong> konnten vielfach nicht mehr berücksichtigt werden, weil derzwischenzeitliche Planungs- und Baufortschritt Änderungen mit vertretbaremAufwand nicht mehr zuließ.Seit 1998 lässt sich der <strong>LRH</strong> alle Raumprogramme bevor sich diese finanziellauswirken vorlegen. Dadurch wird der <strong>LRH</strong> in die Lage versetzt, bereitszu diesem Zeitpunkt wirtschaftlichere Lösungen zur Deckung <strong>des</strong>Raumbedarfs aufzuzeigen. Das Ersuchen <strong>des</strong> <strong>LRH</strong>, Raumprogrammefrühzeitig vorzulegen, hat in einigen Fällen dazu geführt, dass nutzendeVerwaltungen ihre Raumprogramme von sich aus noch einmal unter demGesichtspunkt der unbedingten Erforderlichkeit überarbeitet und teilweisereduziert haben.9.2 Prüfungsergebnisse9.2.1 Neubau einer FortbildungseinrichtungDas Raumprogramm einer Fortbildungsakademie <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sah einengenehmigten Flächenbedarf von 5.736 m² vor. Wegen der verkehrsgünstigenLage dieser Einrichtung hatte der <strong>LRH</strong> angeregt, die Heimfahrerquote

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