12.07.2015 Aufrufe

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

2000 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen (LRH ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 183 - MSWWF-Epl. 05Ausweislich der Wirtschaftspläne der ME wird die AWT-Anlage seit 1997erneuert.Zur Umstellung der Speisenversorgung, zu der nach mehrfacher Erinnerungeine erste Stellungnahme <strong>des</strong> MWF im April 1998 einging, teilte dasMinisterium nunmehr jedoch überraschend mit, die ME beabsichtigten imHinblick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie über Lebensmittelhygiene indeutsches Recht nicht mehr, den Wechsel zur Frischkost zu realisieren.Vielmehr werde die Eigenherstellung von Tiefkühlkost unverändert beibehalten.Demgegenüber vertrat der <strong>LRH</strong> die Ansicht, dass sich durch die EU-Richtlinie die Ausgangssituation für die Umstellung von Tiefkühlkost aufFrischkost in hygienischer Hinsicht nicht geändert habe. Die vor Umsetzungder EU-Richtlinie geltende Lebensmittelhygieneverordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> aus dem Jahr 1982 habe vergleichbare Anforderungenan den Umgang mit Lebensmitteln gestellt. Insbesondere hättenzur Sicherstellung hygienischer Min<strong>des</strong>tanforderungen schon immer entsprechendeMin<strong>des</strong>ttemperaturen für Kalt- und Warmspeisen eingehaltenwerden müssen. Zudem könne heute die Einhaltung lebensmittelhygienischerVorgaben durch den Einsatz neuer Techniken und Materialien auchbei extrem langen Transportwegen sichergestellt werden. Im Übrigenmüssten vier andere ME <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> ihre bisherige Frischkostpraxis aufTiefkühlkost umstellen, wenn die Ansicht <strong>des</strong> Ministeriums zuträfe, dassdie neuen hygienerechtlichen Vorschriften die Frischkostverpflegung unmöglichmachten.Darüber hinaus teilte der <strong>LRH</strong> mit, er halte die Speisenversorgung der Patientenauf der Basis von Tiefkühlkost auch aus Gründen <strong>des</strong> Umweltschutzesnicht für sinnvoll. Denn die zunächst nach traditioneller Methodeproduzierten Menuekomponenten würden nach der Verpackung in Einmal-Aluminiumschalen mit erheblichem Energieaufwand schockgefroren, dannüber einen längeren Zeitraum tiefgekühlt zwischengelagert und schließlich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!